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Motorveranstaltungen auf dem Schützenplatz


Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen, am 07. Mai 2004

 

 

Immer wieder gibt es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die Lärmbelastung durch Motorveranstaltungen auf dem Schützenplatz.

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

1. Wie oft finden Motorveranstaltungen auf dem Schützenplatz statt?

 

2. Um welche Veranstaltungen handelt es sich? (Informationsveranstaltungen, Verkaufsveranstaltungen, Autorennen ect.)

 

3. Welche Personengruppe wird angesprochen?

 

4. Welchen Zeitraum nehmen die Veranstaltungen ein? von - bis

 

5. Welche Lärmschutzmaßnahmen wurden und werden von Seiten der Verwaltung zum Schutz der Anwohner unternommen?

 

6. Nach welchen Kriterien werden die Veranstaltungen zugelassen?

 

 

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Ratsfraktion

Motorsportveranstaltungen auf dem Schützenplatz

 

Antwort erteilt Erster Stadtrat Suermann

 

Zu 1)

Für das Jahr 2004 sind - vergleichbar mit den Vorjahren - drei Veranstaltungen vorgesehen.

 

Zu 2)

Den im ADAC organisierten Vereinen wird ein Teil des Schützenplatzes nach den für das Jahr 2004 abgeschlossenen Mietverträgen zur Durchführung eines ADAC- Slalom-Sicherheitstrainings mit Zeitmessung überlassen.

 

Zu 3)

Zur Teilnahme eingeladen sind Mitglieder der im ADAC organisierten Vereine sowie interessierte Besucher.

 

Zu 4)

Die Veranstaltungen finden am 24./25.04.2004, 08.08.2004 und 19.09.2004 (jeweils in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr) statt.

 

Zu 5)

Es dürfen nur Fahrzeuge starten, die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugelassen sind und einen geregelten Katalysator haben.

Es wurden Schallmessungen nach Gefahrenabwehrrecht gemäß Technischer Anweisung (TA) zum Schutz gegen. Lärm in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz vor benachbarten Wohnhäusern durchgeführt. Diese ergaben an beiden Veranstaltungstagen keine Grenzwertüberschreitungen. Die für Feiertage, vorgegebene Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr wurde ordnungsgemäß eingehalten. In den letzten Jahren sind diese Veranstaltungen regelmäßig lärmmesstechnisch überprüft worden.

 

Zu6)

Der Schützenplatz dient als Veranstaltungsort für die Allgemeinheit interessierende Veranstaltungen verschiedenster Art.

Nach vorheriger ordnungsrechtlicher und umweltrechtlicher Prüfung werden die Veranstaltungen aufgrund eines privatrechtlichen Mietvertrages für den Schützenplatz durchgeführt.

In dem Mietvertrag werden außer den allgemeinen Nutzungsvoraussetzungen konkrete, zudem überwachte Auflagen zur Einhaltung der ordnungsrechtlichen und umweltrechtlichen Belange vorgegeben.

 

 



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