|  | Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung |
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Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen, am 22. April 2005
Um in der Öffentlichkeit dem bestehenden Eindruck entgegenzuwirken, dass sich die Kommunalpolitik aus dem Thema Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung heraushält, halten wir es für das Gebot der Stunde, im Sinne der Aufklärung so viel Transparenz, wie durch unsere Mittel möglich ist, herzustellen. Umfassende Information ist Voraussetzung für Transparenz und Aufklärung, sie hilft, Misstrauen und Gerüchte einzudämmen.
Korruption ist eine Gefahr für unsere Demokratie, denn Sie zerstört massiv das Vertrauen in Staat, Verwaltung und Politik.
Gegen die Göttinger Stadtverwaltung, bzw. gegen deren Mitarbeiter, sind in den vergangenen Tagen und Wochen erhebliche Korruptionsvorwürfe erhoben worden. Unabhängig von der Frage, ob die jeweils erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, oder nicht, führen diese zu einem massiven Vertrauensverlust gegenüber der Verwaltung und deren Mitarbeitern, aber auch gegenüber der Politik, deren oberste Aufgabe auch in der Kontrolle der Verwaltung gesehen wird. Zudem können die Vorwürfe zu Misstrauen unter den Mitarbeitern der Verwaltung führen.
Die Korruptionsvorwürfe sind dem Rat der Stadt Göttingen lediglich durch die jeweilige Berichterstattungen im Göttinger Tageblatt vom 31.03., 01.04., 06.04. und 13.04.2005 bekannt.
In der Öffentlichkeit wird der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung gesehen, zudem ist er Dienstherr aller städtischen Mitarbeiter. Deshalb halten wir es für notwendig, dass die Transparenz und Aufklärung in den erhobenen Vorwürfen auch von diesem hergestellt wird.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Welche internen Ermittlungen hat die Stadtverwaltung bisher zur Aufklärung aller erhobenen Vorwürfe unternommen?
2. Lt. Berichterstattung vom 31.03. 2005 haben städt. Mitarbeiter an einem sogenannten „Schlachtesuppenessen“ eines Unternehmens teilgenommen. Ebenso wird hier erwähnt, dies habe gegen die Korruptionsrichtlinien verstoßen. Welche Konsequenzen ergeben sich für die betroffenen städt. Mitarbeiter durch diesen Verstoß?
3. Lt. Berichterstattung vom 01.04.2005 soll die Stadtverwaltung mit Gegenleistungen dazu gebracht worden sein, Verkaufsflächen im Kaufpark weit über den von der Politik beschlossenen Rahmen hinaus zu genehmigen. Sind die realisierten Verkaufsflächen vor Ort überprüft worden? Wenn ja, welche Ergebnisse hat die Überprüfung übergeben?
4. Lt. Berichterstattung vom 06.04.2005 wird der Vorwurf erhoben, die Stadtentwässerung habe die Überprüfung der Trennung von Regen- und Schmutzwasser ohne Ausschreibung einem einzigen Ingenieurbüro übertragen wollen; ähnlich sei bei Dichtigkeitsprüfungen von Abwasserrohren auf Privatgrundstücken verfahren worden. Dafür habe sich ein ehemaliger städt. Mitarbeiter selbstständig gemacht. An wen sind die Aufträge letztlich erteilt worden? Ist es richtig, dass eine Ausschreibung erst nach einer Bemängelung durch den Verwaltungsausschuss erfolgt ist?
5. Lt. Berichterstattung vom 13.04.2005 sollen städtische Mitarbeiter Krügerrandmünzen als Geschenk eines Unternehmens angenommen haben.
Wie viele Mitarbeiter haben diese Geschenke angenommen? Mit welchen Konsequenzen haben diese zu rechnen, wenn der Verdacht durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigt wird?
6. Lt. Berichterstattung vom 13.04.2005 soll ein städtischer Mitarbeiter von einem Unternehmen kostenlos Schotter erhalten haben.
Mit welchen Konsequenzen hat dieser zu rechnen, wenn der Verdacht durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigt wird?
7. Welche internen Ermittlungen sind eingeleitet worden, um evtl. weiteren möglichen Korruptionsvorwürfen auf den Grund zu gehen?
Antwort der Verwaltung vom 22.04.2005
Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung
Antwort erteilt: Oberbürgermeister Danielowski
Zu 1.
Die Stadtverwaltung nimmt alle, auch in anonymen Schreiben erhobene Korruptionsvorwürfe sehr ernst und geht ihnen intensiv nach. Soweit Bedienstete und Zeugen namentlich benannt wurden, sind diese zu den Vorwürfen angehört worden. Darüber hinaus wurden Informationen von anderen Behörden und Organisationen zur Klärung des Sachverhalts eingeholt. Unmittelbar nach bekannt werden der Vorwürfe hat die Stadt selbst die Staatsanwaltschaft Göttingen über die Vorwürfe informiert.
Der Oberbürgermeister hat zeitgleich das städtische Rechnungsprüfungsamt gebeten, Vergabe und Abwicklung der in dem anonymen Schreiben angesprochenen öffentlichen Aufträge zu überprüfen. Bei der Anhörung eines möglichen Zeugen gewonnene Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Göttingen ebenfalls mitgeteilt.
Zu 2.
Die Bediensteten wurden befragt, wer von ihnen an dem genannten Schlachtesuppenessen oder ähnlichen Veranstaltungen teilgenommen hat. Eine Liste mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde dem Fachdienst Personal und Organisation sowie dem Antikorruptionsbeauftragen zur Verfügung gestellt. Eine interne Überprüfung ergab, dass den Bediensteten der Stadtentwässerung die Teilnahme von einem Werksleiter genehmigt wurde. Es wird geprüft, ob das Verhalten gegen die Korruptionsrichtlinie verstößt. Gegebenenfalls werden arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet.
Zu 3.
Die Vorwürfe sind haltlos.
Basis unserer Genehmigungen ist das komplett öffentliche, also völlig transparente Bebauungsplanverfahren. An die Festsetzungen des B - Planes hat sich selbstverständlich die Baugenehmigung zu halten.
a) Der B - Plan legt für eine Reihe von Sortimenten eine Gesamtverkaufsfläche von 2.700 m2 und in diesem Rahmen bestimmte maximale Verkaufsflächen für einzelne Sortimente fest. (z. B. für Lebensmittel 900 m2, für Getränke 500 m2)
b) Diese an Sortimenten orientierte Differenzierung ist Ergebnis der gutachtlichen Untersuchungen zur "Innenstadtverträglichkeit" der Kaufpark - Erweiterung.
c) Der Bauantrag für die Fa. tegut sah genau 1.387, 81 m2 als Verkaufsfläche (einschließlich Kassenfläche) vor und konnte genehmigt werden, da der Bebauungsplan für Lebensmittel und Getränke insgesamt 1.400 m2 Verkaufsfläche zulässt.
d) Der Antrag wurde am 24.6.2004 gestellt, am 6.12.2004 genehmigt. Zwischenzeitlich - am 18.10.2004 - hat der B - Plan Rechtskraft gewonnen. e) Die Sortimentsfestlegungen beziehen sich ausschließlich auf Verkaufsflächen, also nicht auf Flächen für Büros, Lager, Toiletten, Personalräume etc.
f) Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass abweichend von der erteilten
Genehmigung gebaut würde. Im übrigen könnte das jederzeit überprüft werden. g) Die Verkaufsflächen sind noch nicht realisiert. Die Ladeneinrichtungsarbeiten dauern an. Für den 3. Mai 2005 ist die Bauabnahme des Bauteils B (östlicher Bauteil, der die Verkaufsräume von tegut beinhaltet) vorgesehen. Hierbei werden auch die tatsächlichen Raumgrößen im Hinblick auf die genehmigten qm - Zahlen überprüft.
Zu 4.
Nach einer europaweiten Ausschreibung wurden aus 22 Bietern drei Bewerber ausgewählt, die ihr Konzept im Werksausschuss vorstellten. Der Werksausschuss beschloss, an zwei Ingenieurbüros Aufträge zu erteilen. Das Rechnungsprüfungsamt stimmte nach Prüfung dem Vergabeverfahren im Juli 1998 zu.
Der Vergabevorgang wird dennoch zur Zeit vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Göttingen nochmals geprüft.
Zu 5.
Der Vorwurf wurde aufgrund einer Zeugenaussage erhoben. Die beschuldigten Mitarbeiter haben den Vorwurf zurückgewiesen und ihrerseits Strafanzeige erstattet. Die Stadt hat den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Göttingen mitgeteilt, die in der Sache ermittelt. Über mögliche straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen kann erst nach Abschluss der Ermittlungen entschieden werden.
Zu 6.
Ein Mitarbeiter hat mitgeteilt, er habe im Sommer 2002 zwei Fuhren Schotter von einer Tiefbaufirma bezogen und diese auch bezahlt. Die Stadt hat den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Göttingen mitgeteilt, die in der Sache ermittelt. Über mögliche straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen kann erst nach Abschluss der Ermittlungen entschieden werden.
Zu 7.
Interne Ermittlungen können erst nach konkreten Verdachtsmomenten oder Korruptionsvorwürfen eingeleitet werden. Präventiv ist das städtische Rechnungsprüfungsamt mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben tätig. Der Oberbürgermeister hat zudem entschieden, eine zentrale Vergabestelle einzurichten.
