|  | Kommunale Handlungsmöglichkeiten |
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Wir bitten die Verwaltung folgende Fragen in einem Bericht zum Thema „Hilfe zur Erziehung – Maßnahmen in Göttingen“ zu beantworten. Dabei sollen folgende Fragen detailliert beantwortet werden:
1. Welche Anhaltspunkte müssen vorliegen, damit das Jugendamt Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ergreifen?
2. Wie häufig treten in Göttingen Fälle von akuter Gefährdung durch Kindesvernachlässigung oder Misshandlung auf, die es erforderlich machen, die Inobhutnahme des Kindes unverzüglich einzuleiten und das Familiengericht einzuschalten?
3. In welchem Zeitraum und mit welcher Handlungsweise wird der Fachbereich Jugend tätig, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8 SGB VIII vorliegt?
4. Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen wie der Polizei und Ärzten bzw. Krankenhäusern?
5. Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob die Maßnahme erfolgreich ist?
6. Welche Rechte haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber den von ihnen betreuten Familien? Dürfen sie die Familien unangemeldet kontrollieren? Dürfen sie gegen den Willen der Eltern die Wohnung betreten?
7. Wer ist gerade an Tagen mit hohem Konfliktpotential wie an Wochenenden und Feiertagen, aber auch nach Dienstschluss der Stadtverwaltung Göttingen erreichbar und kann schnell und konkret die Kinder schützen?
8. Welche Schwerpunkte bzw. Vorschläge zur Prävention von Kindeswohlgefährdung hat der Fachbereich Jugend?
Antwort erteilt: Stadträtin Dr. Schlapeit-Beck
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Schutzmaßnahmen des Jugendamtes werden insbesondere dann umgehend getroffen, wenn das körperliche Wohl von Kindern gefährdet ist (Mangel an Ernährung, Kleidung, Beaufsichtigung, Schutz vor Gefahren, Schutz vor Gewalt etc.). Eine Gefährdung des seelischen und geistigen Wohls ist mit der Gefährdung des körperlichen Wohls untrennbar verbunden. Das Vorliegen von Gefahren für das seelische und geistige Wohl ist ungleich schwerer nachweisbar und in aller Regel nicht Ziel von Sofortmaßnahmen.
Zu Frage 2:
In ca. 5 Fällen im Jahr sind umgehend Schutzmaßnahmen durch Herausnahme erforderlich. In einer deutlich größeren Zahl der Fälle wird umgehend eine intensive Sozialpädagogische Familienhilfe eingeleitet.
Zu Frage3:
Jeder eingehende Hinweis wird daraufhin beurteilt, ob eine akute Kindeswohlgefährdung (akute Gefahr für Leib und Leben oder erhebliche Beeinträchtigung) besteht oder ob die mitgeteilte Kindeswohlgefährdung eher bei ständiger elterlicher Überforderung anzusiedeln ist. In Akutfällen und diesbezüglich unklaren Fällen sucht der Bereitschaftsdienst des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) im Fachbereich (FB) Jugend die Familie sofort auf. In nicht akuten Fällen wird die Familie umgehend angeschrieben, schriftlich über die Mitteilung informiert und ein Hausbesuch angemeldet.
Zu Frage 4:
Die Kooperation zwischen ASD im FB Jugend und Polizei, Ärzten und Krankenhäusern im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung erfolgt telefonisch oder schriftlich und ist insgesamt gut.
Zu Frage 5:
Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens erfolg die Festlegung von Zielen und fortlaufend eine Feststellung über den bisherigen Zielerreichungsgrad.
Zu Frage 6:
Mitarbeiter/Innen des ASD können Familien unangemeldet besuchen und mit deren Zustimmung die Wohnung betreten und kontrollieren. Gegen den Willen der Eltern die Wohnung betreten können Mitarbeiter des ASD jedoch nur mit Unterstützung der Polizei in entsprechenden qualifizierten Situationen.
Zu Frage 7:
Im FB Jugend besteht für die Zeit außerhalb der üblichen Dienstzeiten ein Rufbereitschaftsdienst (Mitarbeiter/Innen nehmen diese Aufgabe im wöchentlichen Wechsel wahr), der in aller Regel über die Polizei Göttingen informiert wird.
Zu Frage 8:
Ausreichende Versorgung mit Kindergarte-, Krippen- und Hortplätzen dient nicht nur der Betreuung und Förderung von Kindern, sondern auch der Entlastung der Eltern und somit der Prävention. Vernetzende Aktivitäten, Sucht- und Kriminalitätsprävention dienen auch der Prävention von Kindeswohlgefährdungen. Der ASD im FB Jugend ist personell nicht so ausgestattet, dass dort systematisch präventiv gearbeitet werden kann. Konzepte, die das Ziel haben zu verhindern, dass einzelne Familien unversorgt sind, befinden sich erst in der Diskussion und sind somit noch nicht umsetzungsreif. Der Fachbereich Jugend ist hier auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Bezogen auf die Abklärung von Gefährdungsproblematiken gibt es eine Vielzahl sehr aufwändiger Konzepte, die aus personellen Gründen in Göttingen nur im Ansatz in der Praxis umsetzbar sind.
