Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die individuellen Sprachkenntnisse zu verbessern. Der Europäische Rat hat 2002 in Barcelona das Ziel festgelegt, wonach die Bürgerinnen und Bürger der Union zu ihrer Muttersprache mindestens zwei Fremdsprachen hinzulernen sollten.
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung:
1. Wie viel Prozent der Schülerinnen und Schüler in Göttingen verfügen am Ende ihrer Schullaufbahn über Fremdsprachenkenntnisse in mindestens zwei (lebenden) Fremdsprachen?
2. Inwiefern kann die kommunale Schulpolitik einen angedachten nationalen Plan zur Sprachvielfalt unterstützen?
3. Welche Maßnahmen zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts für benachteiligte oder in Schwierigkeiten befindliche Personen sowie für Menschen mit Behinderungen werden von den Schulen und Bildungsträgern in Göttingen angeboten?
4. a) An welchen Schulen bestehen welche Angebote des fremdsprachlichen Fachunterrichts
b) Beabsichtigt die Stadt Göttingen oder die beteiligten Schulen sich an einem Netz bewährter Praktiken in diesem Feld zu beteiligen oder dieses aufzubauen, wie es eine Entschlieβung des Europäischen Parlaments empfiehlt?
5. Inwiefern bestehen zwischen Stadt und Universität Verbindungen bei der Förderung der Mehrsprachigkeit?
Antwort der Verwaltung
Der Europäische Rat hat 2002 in Barcelona folgende Kernpunkte festgelegt:
„1. Jeden ermutigen, neben der eigenen Muttersprache zwei oder gegebenenfalls mehr Sprachen zu erlernen und das Bewusstsein für die Wichtigkeit des Erlernens fremder Sprachen bei Menschen aller Altersstufen zu schärfen.
2. Schulen und Ausbildungsstätten zur Anwendung effizienter Lehr- und Ausbildungsmethoden zu ermutigen und Motivationen für die Weiterführung des Sprachenlernens auch in späteren Lebensphasen zu geben.“
Aus der Sicht des Schulträgers kann derzeit nur zu Ziffer 4.a) und 5. abschließend geantwortet werden:
In Niedersachsen sind Lehrpläne und Rahmenrichtlinien derart gestaltet, dass mit Englisch als 1. Fremdsprache landesweit verpflichtend in Klasse 3 begonnen wird. Die 2. Fremdsprache wird in Gymnasien und Realschulen ab Klasse 6, teilweise bereits ab Klasse 5 unterrichtet. In Gymnasien ist die 2. Fremdsprache Pflicht, in Realschulen ist sie Teil eines Angebotes an Wahlpflichtkursen. 50 % der niedersächsischen Realschüler erlernen so eine 2. Fremdsprache.
Spätestens beim Übergang von Realschülern in die Sekundarstufe II muss die 2. Fremdsprache erlernt werden.
Gymnasien halten dementsprechend mindestens 2 Fremdsprachenangebote vor, in Göttingen gibt es an jedem Gymnasium mehr als 2 Fremdsprachenangebote.
Hauptschüler müssen eine Fremdsprache erlernen, ein weiteres Fremdsprachenangebot kann gewählt werden.
Auch der bilinguale Unterricht wurde in die Rahmenrichtlinien und Prüfungsanforderungen übernommen.
Des weiteren werden neben Englisch und Französisch an vielen Schulen Fremdsprachenangebote in Latein, Spanisch, Niederländisch und anderen Sprachen vorgehalten.
In die bestehenden Netzwerke 1. bilingualer Schulen, 2. von Unesco-Schulen und 3. von Europa-Schulen sind auch Göttinger Gymnasien einbezogen.
Zwischen der Stadt und der Universität bestehen keine Verbindungen bei der Förderung der Mehrsprachigkeit.
Die noch offenen Fragen können vom Schulträger im Detail derzeit nicht beantwortet werden. Die weiteren Fragen werden an das Niedersächsische Kultusministerium und an die Schulen weiter geleitet. Eine Beantwortung erfolgt zu gegebener Zeit im Schulausschuss.
