Öffentliche Anfrage nach § 10 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwal-tungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechts-vorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen
Das Auditorium ist einer der größten Verkehrsknotenpunkte der Stadt Göttingen. Insbesondere durch die Verbindung zwischen Campus und Innenstadt hat das Auditorium und hierbei vor allen Dingen die Fußgängersignalanlage über den Nikolausberger Weg, eine zentrale Funktion und Bedeutung für Fußgänger/innen.
Behinderten Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, ist die Überquerung dieser Kreuzung nicht ohne Weiteres, gerade ohne fremde Hilfe möglich. Studierende und Universitätspersonal, aber auch sonstige Passant/innen mit Sehbehinderungen oder sonstigen Behinderungen haben sich über diesen Zustand beschwert. Oftmals müssen sie Umwege in Kauf nehmen. In den vergangenen Jahren sind viele Fußgängersignalanlagen in Göttingen behindertengerecht umgestaltet worden.
Deshalb fragen wir die Verwaltung:
1. Welche zeitliche Planung hat die Verwaltung, die Ampelanlage am Auditorium behindertengerecht umzubauen?
2. Wie viel Euro kostet ein behinderten gerechter Umbau der Ampelanlage am Auditorium?
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Ratsfraktion zum Thema Ampeln am Auditorium
Antwort erteilt Stadtrat Dienberg
Die Verwaltung beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
Der Verwaltung ist die angesprochene Problematik bekannt, sie steht hierzu auch in ständigem Kontakt mit der zuständigen Vertreterin des Behindertenbeirats. In Zusammenarbeit mit der betroffenen Signalbaufirma ist die Realisierbarkeit der nachträglichen Ausstattung der Lichtsignalanlage am Weender Tor mit Einrichtungen für sehbehinderte Menschen bereits überprüft worden, und zwar aufgrund ihrer Bedeutung vorrangig für folgende Fußgängerfurten:
- Nikolausberger Weg (Verdindung Universität – Innenstadt)
- Weender Landstraße (Verbindung IDUNA-Zentrum/Private Fachhochschule – Universität, Erreichbarkeit Bushaltestelle)
Grundsätzlich erscheint die Realisierung trotz der Notwendigkeit, die Grün- und Räumzeiten für den Fußgängerverkehr gemäß Richtlinien anzupassen, machbar, ohne dass die zu spürbaren Einschränkungen für den Kfz-Verkehr führt. Eine abschließende Bewertung steht noch aus, wird aber noch in diesem Jahr erfolgen.
Bei einer Realisierung entstünden Kosten von ca. 10-15.000 Euro. Mittel dafür könnten aus dem Haushalt 2007 bereit gestellt werden.
