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Parkraum in der Innenstadt schaffen


Anfrage nach § 10 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsaus-schüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göt-tingen

 

Der Rat der Stadt Göttingen hat am 06. Juli 2005 einen Antrag der SPD-Ratsfraktion zum Thema Anwohnerparken mehrheitlich in den Ausschuss für Bauen, Planen und Verkehr überwie-sen. Seitdem ist in diesem Themenfeld nichts geschehen.

 

1. Wie beurteilt die Verwaltung zur Zeit die Situation des Anwohnerparkens?

2. Wie ist der Bearbeitungsstand des oben genannten Antrags?

3. Ist es aus Sicht der Verwaltung denkbar, im Zusammenhang mit den Planungen für das Stadtbad-Areal weitere Flächen zum Anwohnerparken zu schaffen?

3.1. Wenn ja, was spricht dafür?

3.2. Wenn nein, was spricht dagegen?

4. Welche Flächen in der Innenstadt kommen für das Anwohnerparken aus Sicht der Verwaltung noch in Frage?

 

Anwohnerparken in der Innenstadt

Stadtrat Dienberg

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1

Die seinerzeit vom Rat der Stadt Göttingen beschlossene Parkraumbewirtschaftung Innenstadt mit der Aufteilung der einzelnen Straßenschleifen in reine gebührenpflichtige Stellplätze und reine Bewohnerparkplätze hat sich grundsätzlich bewährt. Die Verwaltung sieht daher keine Veranlassung, an diesem System grundlegend etwas zu verändern, auch wenn es aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit nach wie vor einen Nachfrageüberhang gibt. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auch auf ihre Antwort auf eine ähnliche Anfrage in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 24.02.2005.

Zu Frage 2

Das bestehende. Konzept ist schon seit längerer Zeit immer wieder weiterentwickelt worden, da das "Bewohnerparken" keine statische Angelegenheit ist, sondern auch an Entwicklungen angepasst werden muss, wobei die konkurrierenden Belange des öffentlichen Verkehrs und die der Bewohner objektiv abzuwägen sind. Ergänzende Maßnahmen in den vergangenen Jahren waren u. a, die Ausweisung von Bewohnerparkrechten auf Innenstadtnahen Parkplätzen (z. B. Stadthalle, Bürgerstraße II, GWZ) und die Vergabe von Plätzen in der Bunsenstraße für den Bereich Gartenstraße/Angerstraße. Zuletzt wurden vor einigen Wochen - gemäß der Zielvereinbarung für 2006, verbesserte Bedingungen auch für Innenstadtbewohner außerhalb der bestehenden Bewohnerparkgebiete zu schaffen - 20 Bewohnerparkberechtigungen für den oft nur teilweise ausgelasteten Parkplatz "Albaniplatz" vergeben. Weitere Gebiete werden noch untersucht, wobei die wenigen noch dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung stehenden Straßenrandparkp1ätze in der Innenstadt

hiervon ausgenommen sind.

Zu Frage 3

Bewohnerparkrechte können von der Verwaltung nur für StVO-Flächen vergeben werden. Es wäre daher notwendig, öffentliche Stellplätze im besagten Areal Zu schaffen. Hier ist zunächst abzuwarten, welche Nutzungskonzeption für welchen Planungsbereich tatsächlich eine konkrete Realisierungsperspektive hat.

Zu Frage 4

Die Antwort ergibt sich aus den Ausführungen zu Frage 2

 



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