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Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer “Sofort-Baugenehmigung“ für Göttingen zu prüfen.

Begründung

Wer in Deutschland baut, muss sich an ein kompliziertes rechtliches Regelwerk halten. Bei kleineren Bauten ist die Anwendung des gesamten Baurechtes jedoch unangemes-sen. Deshalb bieten in Nordrhein-Westfalen einige Kommunen (Remscheid, Köln, Wil-lich, Aachen, Wuppertal) seit einiger Zeit sehr erfolgreich „Sofort-Baugenehmigungen“ an. Das gilt etwa


· für den Anbau von Balkonen, Erkern und Vordächern,
· für Dachgeschossausbauten, Anbauten und Umbauten,
· für Gartenhäuser, Kleingaragen und Carports,
· für Terrassenüberdachungen,
· für Nutzungsänderungen von Flächen bis zu 100 Quadratmetern
· und für Werbeanlagen.

In Köln konnte dieses bürgerfreundliche Angebot ohne zusätzliches Personal eingeführt werden. Die Zahl der Anträge für den 24-Stunden—Bauschein ist von anfangs 700 auf mittlerweile 1000 Anträge jährlich gestiegen. Im Durchschnitt werden zwei Drittel der An-träge binnen 24 Stunden genehmigt. Die übrigen Anträge sind entweder unvollständig und deshalb nicht genehmigungsfähig oder es sind Beteiligungen anderer Dienststellen z.B. wegen Denkmalschutz erforderlich und werden daher in das normale Genehmi-gungsverfahren übergeleitet. Durchschnittlich sind in Köln zwei Mitarbeiter durch den So-fort-Bauschein gebunden. Die Bearbeitungsdauer pro Antrag ist sehr unterschiedlich; im Schnitt sind es etwa drei Stunden.

Für Göttingen ist nur mit einem Bruchteil der Kölner Anträge zu rechnen, deshalb sollte eine Einführung eines 24-Stunden-Bauscheins intensiv geprüft werden.



SPD-Ratsfraktion Göttingen

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