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Auf einer gemeinsamen Sitzung haben sich die SPD Fraktionen aus dem Stadtrat und dem Kreistag über den Weg zu einer gemeinsamen Beschäftigungsförderung von Stadt und Landkreis Göttingen verständigt. Die beiden Fraktionsvorsitzenden Tom Wedrins und Jörg Wieland forderten eine engere Kooperation der beiden Verwaltungen. „Wir können bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch die Schaffung einer gemein-samen Institutionen mehr als bisher erreichen,“ so Wedrins und Wieland. „Zur Überwindung bestehender Reibungsverluste ist eine Neugründung einer gemeinsamen Be-schäftigungsförderung von Stadt und Landkreis Göttingen der geeignete Weg.“

Da die „Heranziehungsvereinbarung“ für die Sozialverwaltung im Jahr 2010 ausläuft und die kommunale Option für das SGB II ein Jahr später zur Verlängerung ansteht, müsse jetzt mit den Neuregelungen begonnen werden. Um die bestmögliche Rechts-form (kommunale Anstalt, gemeinnützige Gesellschaft oder auch ein Zweckverband) zu finden, sind sich die Fraktionen einig, dass ein gemeinsames Gutachten der Stadt und des Landeskreises in Abstimmung mit dem Innenministerium erarbeiten werden muss. „Dieses Gutachten ist ein erster Schritt, damit für die Arbeitslosen vor Ort die bestmögli-che Betreuung auch in Zukunft gesichert ist, erklärten Wieland und Wedrins. Das Gut-achten könne aus der Förderrichtlinie des Landes zur interkommunalen Zusammenar-beit finanziert werden, sind sich Wedrins und Wieland einig. Entsprechende Anträge werden von den SPD-Fraktionen in die nächsten Sitzungen von Stadtrat und Kreistag eingebringen.

Als mögliches Vorbild für eine gemeinsame Beschäftigungsförderung könnte die Spar-kasse Göttingen dienen. Stadt und Landkreis sind gleichberechtigt im Verwaltungsrat vertreten. Der Vorsitz wechselt alle 2 Jahre zwischen Landrat und Oberbürgermeister. Stadt und Landkreis stellen je einen Geschäftsführer/in oder Vorstand.



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