|  | Betriebskindergarten für städtische Beschäftigte |
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Antrag zur Sitzung des
JHA der Stadt Göttingen
am 15. Juni 2006
Familienfreundliche Stadt - Familie bedeutet Zukunft
Der JHA möge dem Rat zum Beschluss empfehlen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für die Beschäftigten der Stadt Göttingen festzustellen. In einer Mitarbeiter/innenbefragung soll ermittelt werden, in welchem Umfang und zu welchen Betreuungszeiten eine betriebseigene Kinderbetreuung notwendig ist. Hierbei ist auch der Bedarf nach einer Betriebskindertagesstätte oder Betriebskrippe zu prüfen.
Begründung
Die Stadt Göttingen gewährleistet in Zusammenarbeit mit Freien Trägern ein der Nachfrage entsprechendes und qualitativ gutes, breit gefächertes Angebot an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung ist ein Schwerpunkt der kommunalen Familienpolitik. Im Zusammenhang mit dem Bündnis für Familien in Göttingen wurde immer wieder auch die Verantwortung der Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter/innen deutlich.
Um den Bedürfnissen nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht werden zu können, ist es nötig, genügend Betreuungsplätze für Kinder auch im betrieblichen Umfeld zur Verfügung zu stellen. Einige Göttinger Unternehmen und Institutionen stellen sich bereits dieser Aufgabe. So bestehen in Göttingen bereits die Betriebskindertagesstätten des Uni-Klinikums, der Universität in Zusammenarbeit mit dem ASC, der Max-Planck-Gesellschaft zusammen mit dem Kinderhaus e.V., dem Landeskrankenhaus zusammen mit der Stadt Göttingen und der Firma Mahr zusammen mit dem Kindergarten St. Marien.
Als eine der größten Arbeitgeber muss auch die Stadt Göttingen Verantwortung und eine Vorbildfunktion für ihre Beschäftigten übernehmen und ihren Mitarbeitern/innen ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt geht es auch darum, die Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeber zu unterstützen.
Hierbei ist insbesondere an die Bereitstellung von Krippenplätzen zu denken, die eine schnellere Rückkehr aus der Elternzeit in den Beruf erleichtern. Hierbei darf es keine Einengung beim Wohnort der Beschäftigten geben. Mit den Umlandgemeinden sind Finanzvereinbarungen für einen Kostenausgleich zu treffen.
Der Bedarf für städtische Beschäftigten ist zu prüfen, damit im Anschluss an die Bedarfsermittlung konkrete Angebote geschaffen werden können. Viele weibliche Beschäftigte wollen keine lange berufliche Unterbrechung und wollen dem gemäß auch nicht von Aufstiegschancen abgeschnitten sein.
Falls erforderlich, soll die Stadt Göttingen für ihre Beschäftigten eine entsprechende Betriebskindertagesstätte einrichten.
