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Dringlichkeitsantrag zur Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Göttingen am 13. Juli 2006

In der neu eröffneten Krippe in der Trägerschaft des Kinderhaus e.V. mit 15 Plätzen sollen für Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter der Stadtverwaltung Göttingen Belegplätze angeboten werden, unabhängig vom Wohnort der Beschäftigten. Die Stadtverwaltung Göttingen muss hier in eine Vorleistung gehen und die Frage des Kostenausgleichs mit den Wohnortgemeinden der Beschäftigten federführend übernehmen. Innerhalb eines Jahres ist ein entsprechender Vertrag mit den Wohnortgemeinden abzuschließen.

 

Begründung

Die neu geschaffene Krippengruppe am Ingeborg-Nahnsen-Platz zum 01. September 2006 wurde vor allem auch geschaffen, um Bediensteten der Stadtverwaltung Krippenbetreuungsplätze in Rathausnähe anzubieten. Das Belegungsrecht für städt. Mitarbeiterinnen wird mit dem Träger vertraglich geregelt.

Nach derzeitigem Sachstand gibt es ab sofort den Bedarf von 3 Plätzen für städt. Beschäftigte, von denen jedoch zwei Mitarbeiterinnen außerhalb Göttingens wohnen. Die Verwaltung verlangt bisher, dass diese Mitarbeiterinnen eine Kostenübernahmezusage ihrer Heimatgemeinde vorlegen.

Im Rahmen der Personalfürsorge beantragen wir deshalb, dass die Belegrechte allen städt. Mitarbeiterinnen unabhängig vom Wohnort zur Verfügung stehen müssen. Die Frage des Kostenausgleichs mit den Heimatgemeinden muss die Verwaltung den betroffenen Mitarbeiterinnen abnehmen. Im übrigen darf auch die Platzvergabe davon nicht abhängig gemacht werden, sonst bleiben diese Mitarbeiterinnen im Ungewissen.

Die Klärung dieser Frage eilt sehr, da derzeitig die Aufnahmen für die Plätze zum 01. September 2006 stattfinden.

 



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