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Gelände der ehemaligen Brauerei und Privater Grundstücke


Anfrage an den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Göttingen am 26. Oktober 2006

B-Plan Brauweg - Gelände ehemalige Brauerei und Privater Grundstücke

Wir bitten die Verwaltung um Antwort zu folgenden Fragen:

  1. Wie weit sind die Planungen zur Änderung des B-Planes für das Baugebiet „Leineviertel“ (ehemalige Brauerei - Brauweg) fortgeschritten?
  2. Welche Maßnahmen werden ergriffen um ein attraktives Baugebiet im Leineviertel (Brauweg) zu planen? (Infrastrukturmaßnahmen - zum Beispiel Spielplatz)
  3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die in Privatbesitz befindlichen Grundstücke (Gartengrundstücke etc.) einer Bebauung zur Verfügung stehen?
  4. Wie sehen die zeitlichen Planungen zur B-Planänderung für das oben genannte Gebiet aus?
  5. Wie viele Bauplätze werden insgesamt entstehen?
  6. Werden in dem neuen Baugebiet kostengünstige Bauplätze für Junge Familien entstehen?
  7. Wie viel wird voraussichtlich ein m² Baugrundstück in diesem Baugebiet kosten?
  8. Ist der Hochwasserschutz gewährleistet?
  9. Wie viel Zeit wird vergehen, bis das Baugebiet vollständig bebaut ist?
  10. Wie sieht das Vermarktungskonzept für die Baugrundstücke aus?

Beim Bau der Altenpflegeeinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei stellen sich folgende Fragen:

  1. Gibt es Alternativen zur Unterbringung der Demenzkranken im 2. Obergeschoss?
  2. Besteht die Möglichkeit begehbare Grünanlagen ebenerdig zu installieren? (Im Sinn eines Erfahrungsgartens insbesondere für Demenzerkrankte)

 

 

Bebauungsplan Göttingen Nr. 225 „Ehemalige Brauerei“

Antwort erteilt Dezernat D

A

  1. Für die Erarbeitung der detaillierten Festsetzungen des Bebauungsplanes (z. B. Grundflächenzahl, Baugrenzen, Verkehrsflächen) wurde ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt. Als Ergebnis diese Verfahrens soll das städtebauliche Konzept des Büros Bankert+Linker aus Kassel umgesetzt werden.
    Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren müssen noch verschiedene Gutachten - u.a. Umweltbericht, Altlastenuntersuchungen, Schallgutachten - erstellt werden.
    Es wird angestrebt, dass der Bebauungsplan, für den aus Rechtssicherheitsgründen, der Aufstellungsbeschluss noch einmal gefasst werden muss, im Auftrag der Brauerei und weiterer Grundstückseigentümer durch ein Planungsbüro erarbeitet wird. Hierzu ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages in Vorbereitung.
  2. Das zu entwickelnde Quartier liegt stadträumlich sehr attraktiv zwischen Naherholung und Innenstadt. Um ein attraktives Wohngebiet zu entwickeln wurde vorab ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt. Das Ergebnis soll über einen Bebauungsplan abgesichert werden. Bestandteile des Konzeptes sind u.a. die Einteilung in Nachbarschaften, verkehrsberuhigte Bereiche, Spielplätze/-punkte, Grünbereiche und Einbeziehung der Leineaue.
  3. Hierzu sind grundsätzlich vorerst Gespräche mit den Betroffenen Grundstückseigentümern zu führen. Zur Zeit geht die Verwaltung davon aus, dass die Grundstückseigentümer bzw. noch eine zu gründende Erschließungsgesellschaft nach der Erarbeitung des erforderlichen Planungsrechtes die Erschließung und Vermarktung der Grundstücke vornehmen werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan soll in der heutigen BA-Sitzung gefasst werden.
  5. Nach dem vorliegenden städtebaulichen Konzept können ca. 35 Wohneinheiten in Form von Doppel- und Reihenhäusern entwickelt werden. Darüber hinaus sind 30 weitere Wohneinheiten als Wohnungen in Stadthäusern/-villen geplant.
  6. Zur Entwicklung und Vermarktung der Grundstücke können gegenwärtig noch keine Aussagen getroffen werden. Hierzu müssen noch weitere Gespräche geführt werden. Dabei, wird die, Verwaltung auch das Ziel verfolgen, kostengünstige Bauplätze für junge Familien bereitzustellen.
  7. Zur Zeit können noch keine Grundsstückspreise genannt werden.
  8. Der Hochwasserschutz wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bearbeitet.
  9. Hierzu sind zur Zeit keine Angaben möglich.
  10. Ein Vermarktungskonzept liegt noch nicht vor.

 

B.Gibt es die Möglichkeit weitere stationäre Pflegeplätze in Plätze zum betreuten Wohnen umzuwandeln?

Hinsichtlich der Fragen zur geplanten Altenpflegeeinrichtung müssen noch Gespräche mit den vorgesehenen Betreibern geführt werden.



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