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Öffentliche Anfrage nach § 10 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen
In der Ratssitzung am 09. Februar 2007 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen einen CAP-Supermarkt in Göttingen zu eröffnen.
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung:
1. Mit welchen Akteuren wurden Gespräche, mit welchem Ergebnis geführt?
2. Gibt es Fördergelder zur Eröffnung eines CAP-Marktes?
3. Gibt es Interessenten, die einen CAP-Markt in Göttingen eröffnen würden?
a.) Wenn ja, welche Interessenten sind dies?
b.) Wenn ja, wann kann mit einer Eröffnung eines Marktes gerechnet werden?
c.) Wenn ja, wo wird dieser Markt eröffnet werden?
d.) Wenn ja, wie viele Mitarbeiter sollen dort beschäftigt werden?
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Zu 1)
Ein CAP – Markt – abgeleitet vom Wort handicap – ist ein integrativer Supermarkt. Preise und Sortiment unterscheiden sich nicht von anderen Supermärkten und werden von der Edeka-Kette geliefert. Lediglich die Gänge sind breiter und die Regale niedriger. Der CAP-Markt bietet Arbeits- und Praktikumsplätze für behinderte und nichtbehinderte Menschen, ca. zwei Drittel der Beschäftigten in CAP-Märkten sind behinderte Mitarbeiter/innen. Die Genossenschaften der Werkstätten für Behinderte in Baden–Württemberg haben das Konzept entwickelt. Mittlerweile gibt es bundesweit 50 CAP – Supermärkte.
CAP – Märkte dienen der Entwicklung des Gemeinwesens durch eine innerörtliche Versorgung.
Über die Eröffnung eines CAP-Supermarktes wurde mehrfach mit der Geschäftsführung der Göttinger Werkstätten gesprochen. Die Göttinger Werkstätten sind daran interessiert, einen CAP-Supermarkt in eigener Trägerschaft in Göttingen zu betreiben. Danach gibt es bereits einen Vorvertrag mit der GDW – Genossenschaft der Werkstätten für Behinderte e.G. -. Es wird derzeit an einer Marktstudie und Standortanalyse gearbeitet.
Zu 2)
Es besteht die Möglichkeit, dass der Träger eines CAP-Supermarktes einen Förderantrag als Integrationsbetrieb (lfd. Leistungen für die behinderten Arbeitnehmer/innen und/oder einmalige Investitionszuschüsse) beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellt.
Zu 3a)
Siehe 1)
Zu 3b)
Aktuell planen die Göttinger Werkstätten, für den Standort des heutigen Plus-Marktes an der Hauptstrasse 46 eine Standortanalyse und Marktstudie durchzuführen, ob künftig an dieser Stelle ein CAP-Markt betrieben werden kann. Nach Vorlage sämtlicher Rahmendaten wird die Durchführung dieser Studie ca. 10 Wochen in Anspruch nehmen. Vom Ausgang dieser Studie hängt die Entscheidung über die Eröffnung eines solchen CAP-Marktes ab. Ein Eröffnungstermin kann daher noch nicht benannt werden.
Zu 3c)
Siehe b)
Zu 3d)
Es wird davon ausgegangen, dass zwischen 10 bis 15 Mitarbeiter/innen in diesem CAP-Supermarkt arbeiten werden.
