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Denkmalschutz im Nikolaiviertel


Der Bau- und Planungsausschuss möge dem Rat zum Beschluss empfehlen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege darüber zu führen, ob und wie eine spezielle denkmalschutzrechtliche Überprüfung der Gebäude Groner Straße 18 und 22-26 (Nikolaiviertel) durchgeführt werden kann.

 

Begründung:

Denkmalschutz ist ein wichtiges Anliegen der Stadt Göttingen. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist der zentrale Ansprechpartner für Fragen der Denkmalpflege in Niedersachsen.

Es besteht noch Klärungsbedarf über bauhistorische Fragestellungen der Gebäude Groner Straße 18 und 22 - 26 die sich im Vorfeld der Planung für uns ergeben. Es ist eine Untersuchung zur Konstruktion und Geschichte der Gebäude dringend geboten. Insbesondere sind bauhistorische, historisch-bautechnische und denkmalfachliche Fragen für das „Nikolaiviertel“ zu klären.

 



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