|  | Keine Zerstörung der Innenstadt! |
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Dringlichkeitsantrag nach § 6 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen
Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten und den Zeitrahmen für eine Aktualisierung der Denkmaltopographie zu ermitteln und die mögliche Vorgehensweise dem Bauausschuss vorzustellen.
Begründung:
Die für die Innenstadt Göttingens gültige sog. Denkmaltopographie und Inventarisierung stammt aus dem Jahr 1981. Nach 25 Jahren ist allein aus zeitlichen Gründen eine Aktualisierung erforderlich.
Technische Möglichkeiten, aber auch Maßstäbe des Denkmalschutzes haben sich zudem in dieser Zeit enorm verändert.
Eine weitere positive Stadtentwicklung wird nur möglich sein, wenn klar ist, was erhaltenswert und was nicht.
Somit ist die im Bauausschuss angeregte Einzelprüfung des Nikolaiviertels bei weitem nicht ausreichend, um eine Grundlage für die vom Rat beschlossene Fortschreibung des Planungsleitbildes Innenstadt zu schaffen.
Eine Stadt, die Wissen schafft, muss wissen, welche Baudenkmäler sie hat. Nur so können wir unser Stadtbild erhalten.
