|  | Zuswendungsverträge DT und GSO |
|  | |
|  |

Gemeinsame Resolution der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Göttinger Linke
Der Rat der Stadt Göttingen fordert das Land Niedersachsen auf, mit den beteiligten Vertragspartnern in Nachverhandlungen über die laufenden Zuwendungsverträge des Landes mit der Deutsches Theater GmbH und dem Göttinger Symphonie Orchester einzutreten.
Begründung
Der laufende Theater- und Orchesterbetrieb sowie die in den jeweiligen Zielvereinbarungen getroffenen Verabredungen über inhaltliche Schwerpunkte und Veränderungen lassen sich angesichts der außergewöhnlich hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und weiterer erheblicher Kostensteigerungen in anderen Bereichen (z.B. Energiekosten, Mehrwertsteuer) so nicht mehr umsetzen.
Bei den in 2007 vom Land Niedersachsen mit dem DT und GSO geschlossenen Zuschussverträgen mit einem festen Zuschussvertrag seitens des Landes wurde immer wieder seitens des Landes betont, dass den Einrichtungen durch die Festbetragsfinanzierung und die Laufzeit über 5 Jahre Planungssicherheit gegeben werden sollte. Bereits bei Vertragsunterzeichnung hatte der Rat der Stadt Göttingen auf die Problematik der fehlenden Dynamisierung der Zuwendungsverträge des Landes deutlich hingewiesen.
Die nicht vorhersehbaren hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst haben zur Folge, dass auf die Einrichtungen gegenüber den Vorjahren Personalkostenbelastung von über 8 % im Jahre 2009 und den Folgejahren zukommen, die weder vom DT noch vom GSO allein auch bei erheblichen eigenen Einsparbemühungen aufgebracht werden können. Diese enormen Belastungen gefährden substantiell das Theater und das Orchester, die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Zielvereinbarungen ist in Gefahr. Beide Kultureinrichtungen sind für unsere Stadt und die Region von außerordentlicher Bedeutung.
Die Sicherstellung des Kultur- und Musiklandes in der gesamten Fläche Niedersachsens und die Gleichheit der Lebenschancen aller Bürger und Bürgerinnen im Lande wird auch durch das von Stadt und Landkreis Göttingen getragene Deutsche Theater und das Göttinger Symphonie Orchesters als Niedersächsisches Reiseorchester garantiert. Aus diesem Grunde kann das Land Niedersachsen nicht aus seiner kulturpolitischen Verantwortung für das DT und das GSO entlassen werden.
Der Rat der Stadt Göttingen ist der Auffassung, dass die Vertragspartner DT und GSO, Landkreis und Stadt Göttingen nicht alleine gefragt sind, für diese Finanzkrise Lösungen zu finden, sondern wir sehen das Land Niedersachsen als Zuwendungsgeber in gleichem Maße in der Verantwortung. Nur gemeinsam, also wenn jede beteiligte Seite einen zusätzlichen finanziellen Beitrag leistet, lässt sich eine zukünftige Absicherung der Kultureinrichtungen erreichen.
Einstimmig im Kulturausschuss am 18. September 2008 beschlossen.
