|  | Einbahnstraßenregelung überarbeiten |
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Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Albrecht-von-Haller-Straße für den Fahrradverkehr in beide Richtungen geöffnet werden kann. Falls dies nicht auf ganzer Länge möglich sein sollte, ist eine nur teilweise Öffnung von der Goßlerstraße bis zur Sültebecksbreite oder der Bergenstraße anzustreben.
Begründung
Die bisherige Regelung wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern ignoriert. Hierbei handelt es sich nicht um allgemeinen Ungehorsam, sondern basiert auf schlichter Vernunft. Die Albrecht-von-Haller-Straße war ursprünglich in beide Richtungen für den Autoverkehr freigegeben und ist – bezogen auf Verkehrsberuhigung sinnvollerweise – nun eine Einbahnstraße. Allerdings ist es nicht einsichtig, warum sie nur einseitig mit dem Fahrrad befahren werden kann. Der Straßendurchmesser ist (auch ohne Parkstreifen auf der linken Seite) mit 6,20 m breiter als derjenige der Arndtstraße zwischen Goßlerstraße und Annastraße (5,80 m), welche beidseitig vom PKW-Verkehr genutzt werden kann. Auch entspricht die Straßenbreite derjenigen anderer für Fahrradfahrer in beide Richtungen geöffneten Straßen in der Nordstadt. Die von der Verwaltung im Bauausschuss gegebene Antwort vom 24. November 2005 kann mit den Fakten nicht übereinstimmen.
Problematische Verkehrslagen nach dem Öffnen ergeben sich allenfalls beim An- und Abfahren der Schülerbusse für die Godehardschule, was ein überschaubarer Zeitraum wäre und auch nicht eine Öffnung bis zur Sültebecksbreite entgegenstünde.
