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Vollständige Erdverkabelung im Göttinger Stadtgebiet


Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Bündnis 90 /Die Grünen, SPD, FDP und Göttinger Linke im Rat der Stadt Göttingen

Der Rat möge beschließen

Der Rat fordert die Landesregierung auf, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Verlegung der geplanten 380kV-Starkstromleitung von Wahle nach Mecklar auf Göttinger Stadtgebiet nur unterirdisch zulassen. Den Netzbetreiber EON fordert der Rat auf, die geplante Starkstromtrasse auf Göttinger Stadtgebiet auch dann vollständig unterirdisch zu verlegen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies nicht zwingend vorschreiben. Die Stadtverwaltung wird beauftragt sich bei E.ON und der niedersächsischen Landesregierung für die Umsetzung dieser Forderungen des Rates einzusetzen.

Begründung

Die Starkstromtrasse von Wahle nach Mecklar soll Strom von den Windparks und (Offshore-) Windkraftanlagen sowie von den ebenfalls neu geplanten Kohlekraftwerken in Norddeutschland zu zentralen Umschaltwerken ins Landesinnere leiten. Der Verlauf dieser Leitung steht noch nicht endgültig fest. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die geplante Trasse, die bislang als Freileitung geplant wurde, auf Göttinger Stadtgebiet voraussichtlich auf längerer Strecke durch empfindliche Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebiete führen soll.
Mit ihrer Initiative für ein neues „Erdkabel-Gesetz“ eröffnet die Landesregierung dem Netzbetreiber E.ON die Möglichkeit, seine Fernleitung zumindest auf einem Teil der Gesamtstrecke zwischen Wahle und Mecklar unterirdisch in so genannten Kabeltunneln zu verlegen. Der Rat fordert die Landesregierung daher auf, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Verlegung der geplanten 380kV-Starkstromleitung von Wahle nach Mecklar auf Göttinger Stadtgebiet nur unterirdisch zulassen*. Den Netzbetreiber fordert der Rat auf, von der Möglichkeit der Erdverkabelung auch dann konsequent Gebrauch zu machen, wenn das Gesetz dies nicht zwingend vorschreibt.
Nach dem Vorbeugerprinzip, sind die Behörden verpflichtet, die Bürger vor den potentiell schädlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) zu schützen. Der Fachliteratur zufolge liegen lediglich neuere Untersuchungen vor, die noch keine exakten Rückschlüsse auf die langfristigen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung zulassen. Zwar wurden Aussagen zu den kurzfristigen Auswirkungen getroffen, doch hält sich die Wissenschaft hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen bedeckt.
Bei Versuchen in Speziallabors wurden bereits einige potentielle Folgen einer langfristigen Exposition ermittelt, für endgültige Aussagen ist es jedoch noch zu früh. Festzuhalten bleibt aber, dass EMF eine potentielle Gefahr darstellen und das Risiko für die menschliche Gesundheit und Umwelt letztlich von der Intensität der Einwirkung abhängt.
Durch eine Freileitung würden auch Landschafts- und Stadtbild stark beeinträchtigt. Der volkswirtschaftliche Schaden, beispielsweise durch die Wertminderung anliegender Grundstücke, wäre erheblich. Mit der gasisolierten Rohrleitung steht eine Technik zur Verfügung, die sowohl unter dem Aspekt des Schutzes vor elektromagnetischer Strahlung als auch hinsichtlich des Landschaftsschutzes herkömmlichen Freileitungen überlegen ist. Die höheren Kosten werden zumindest teilweise durch geringere Leitungsverluste wieder ausgeglichen.
Die Kommunen haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Vorschläge und Pläne es hinsichtlich der Errichtung von potentiell gesundheitsschädlichen EMF-Anlagen in ihrem Umfeld gibt. Der Rat fordert daher die Beteiligten auf, den Rat der Stadt Göttingen unmittelbar in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
* Nach dem zwischen dem Land Niedersachsen und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel abgestimmten Gesetzesentwurf müssen Stromleitungen unterirdisch verlegt werden, wenn sie näher als 400 Meter an Ortschaften heranrücken. Bei Einzelgebäuden gilt ein Mindestabstand von 200 Metern.

 

Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen.



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