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Anfrage nach § 10 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen.

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen um eine Attraktivitätssteigerung des immer noch schleppend bebauten Gebietes zu erlangen?
  2. Welche Maßnahmen werden ergriffen um für bewegungseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger die Mobilität zu erleichtern?
  3. Welche Möglichkeiten gibt es die Stadtbusse der Linie 5 durch das Baugebiet Eschenbreite zu führen?
  4. Welche Kosten entstehen durch eine solche Veränderung der Linienführung?
  5. Gibt es bereits ältere Planungen die Streckenführung zu verändern?
  6. Wenn ja, wie sehen diese Planungen aus?
  7. Gibt es Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die eine bessere Anbindung des Baugebietes Eschenbreite und der Senderstraße fordern?
  8. Wann ist eine bessere Anbindung des Neubaugebietes in Nikolausberg zu erwarten?

 

Antwort auf die Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.07.2005)

 

Vorbemerkung:

Ein wesentliches Vermarktungshindernis der vergangenen Jahre im Baugebiet „Eschenbreite“ war die schleppende Fertigstellung der Infrastruktur (Verkehrsanlagen, Grünflächen, Beleuchtung etc.) durch den Vorhabenträger. Wie bereits im Ausschuss berichtet, hat die Stadt Göttingen diese – eigentlich dem Erschließungsträger obliegenden – Arbeiten deshalb an sich gezogen und selbst durchgeführt. Diese Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. Dadurch konnten sowohl das Erscheinungsbild als auch das Renommee des Baugebietes nachhaltig verbessert werden.

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Wohngrundstücke im Baugebiet „Eschenbreite“ befinden sich ausschließlich in Privatbesitz. Sie werden nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten am Immobilienmarkt angeboten. Damit entziehen sie sich weitgehend der Steuerung durch die Stadt Göttingen. Durch den Bebauungsplan wird der Rahmen der baulichen Nutzung definiert. Grundsätzliche Veränderungen bedürfen einer Änderung des Bebauungsplans.

Zu 2:

Bei der Erschließungsplanung für das Baugebiet sind selbstverständlich alle üblichen baulichen Standards berücksichtigt worden, die für die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen relevant sind. Auch die Frage der ÖPNV-Erschließung ist u. a. im Bebauungsplanverfahren und später nochmals im Zuge der Entwicklung des neuen Stadtbusliniennetzes ausgiebig erörtert und die jetzige Lösung einvernehmlich mitgetragen worden. Nur der nördliche Rand des Baugebiets liegt außerhalb eines Radius von 300 m zur nächsten Bushaltestelle („Eschenbreite“). Diese Situation ist auch mit anderen Bereichen im Stadtgebiet vergleichbar (z. B. „Südliche Feldmark“).

Zu 3:

Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, die Stadtbuslinie 5 über Senderstraße, Auf dem Krebet und Zur hohen Warte durch das Baugebiet „Eschenbreite“ zu führen. Endpunkt der Buslinie bliebe die Haltestelle „Auf der Lieth“. Nur dort besteht die erforderliche Wendemöglichkeit für den Bus.

Zu 4:

Aufgrund der zusätzlichen Fahrzeit von ca. 6-8 Minuten wäre der Umlaufplan für die Linie 5 mit dem jetzigen Personal- und Fahrzeugeinsatz nicht mehr darstellbar. Es müsste bei den Göttinger Verkehrsbetrieben (GöVB) mit zusätzlichen Kosten von ca. 100.000 €/Jahr gerechnet werden. Im Gegensatz dazu wird die Anzahl dadurch zu gewinnender Fahrgäste als gering eingeschätzt.

Zu 5 und 6:

Die unter 3. beschriebene Fahrmöglichkeit ist in den vergangenen Jahren bereits mehrfach erörtert worden.

Zu 7:

Es hat mehrere Anfragen aus der Bürgerschaft und dem Ortsrat zu dieser Thematik gegeben, zu denen die Verwaltung bzw. die GöVB stets auch Stellung genommen haben.

Zu 8:

Wie bereits dargestellt wird die derzeitige ÖPNV-Anbindung des Baugebiets „Eschenbreite“ zwar als verbesserungsfähig, vor dem Hintergrund der räumlichen Gegebenheiten und der Nachfrage aber als ausreichend und aus finanzieller Sicht als derzeit nicht realisierbar eingeschätzt. Insofern kann auch kein Datum für eine veränderte Linienführung genannt werden.

Unabhängig davon kann bei einer veränderten Nachfragesituation (weitgehende Fertigstellung der Bebauung im Gebiet) sowie im Zuge der Nahverkehrsplanung durchaus eine Neubewertung dieser Frage erfolgen.



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