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Öffentliche Anfrage nach § 10 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen


Momentan beabsichtigt die Bauverwaltung, die Fußgängerzone zu sanieren. Erste Konzepte dafür liegen als Wettbewerbsergebnisse vor.
Für eine solche Sanierung wären die Anlieger zur Finanzierung nach NKAG heranzuziehen.

 

Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung:

 

  1. Über welchen Zeitraum würde sich eine Komplettsanierung der Weender Straße strecken?
  2. Für welches Jahr ist die Komplettsanierung der Weender Straße vorgesehen?
  3. Welcher Gesamtbetrag soll nach NKAG von den Anliegern eingezogen werden?
  4. Welche Veranstaltungen in der Innenstadt (Gänselieselfest, Nacht der Kulturen, ect.) müssten im Komplettsanierungszeitraum ausfallen?
  5. Wie wird sicher gestellt, dass das Weihnachtsgeschäft nicht durch Dauerbaustellen beeinträchtigt wird.

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

1.         Die Umgestaltung der Weender Straße zwischen Kornmarkt und Weender Tor würde sich über mehrere Bauabschnitte erstrecken. Bei vier möglichen Bauabschnitten würde das bedeuten, dass sich die Bauzeit über den Zeitraum von vier Jahren jeweils vom Frühjahr bis in den Spätherbst erstrecken würde.

 

2.         Das ISEK-Programm umfasst die südliche Weender Straße bis in Höhe des  Jacobikirchhofes (Nordseite). Im Rahmen dieses Förderprogramms müssen alle Mittel bis spätestens 2013 verbaut sein.

 

3.         Von den beitragsfähigen Gesamtkosten würden 50 % nach dem NKAG auf die Anlieger umgelegt werden.

 

4.         Im Bereich der jeweiligen Baustellen sind während bestimmter Bauphasen Veranstaltungen sowie Außengastronomie nur eingeschränkt möglich. Wichtige Veranstaltungen, wie das Gänselieselfest oder die Nacht der Kultur, sollen nach Möglichkeit jedoch durchgeführt werden. Beeinträchtigungen sind nicht gänzlich zu vermeiden. Die Verwaltung ist bemüht, durch ein aktuelles Baustellenmanagement diese möglichst gering zu halten.

 

5.         Die noch zu erarbeitenden Bauabläufe für die unterschiedlichen Bauabschnitte werden die Zeit des Weihnachtsgeschäftes berücksichtigen: Das heißt, dass die Baustellen so terminiert werden, dass es in dieser Zeit keine Baustellentätigkeit in der Weender Straße geben wird.

 

 

 



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