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Regionales Handwerk stärken


Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit den örtlichen Kreditinstituten und dem regionalen Handwerk, der GWG und anderen eine Initiative zu starten, um im Rahmen des von der Bundesregierung aufgelegten Gebäudesanierungsprogramms möglichst starke Impulse für die örtliche Bauwirtschaft zu geben.

Begründung:

Seit Anfang Februar kann das auf der Kabinettsklausur in Genshagen beschlossene zinsgüns-tige CO2-Gebäudesanierungsprogramm bei der KfW-Förderbank abgerufen werden. Mit den zinsgünstigen Krediten soll die Bauwirtschaft angekurbelt und der Energieverbrauch gesenkt werden. Allerdings ist das Fördervolumen begrenzt. Die Bürger, für die eine Gebäudesanierung in Frage kommt, sollten sich schnell informieren, denn die Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Deswegen ist Eile geboten, damit alle an einem Strang ziehen und möglichst viele Impulse der Bauwirtschaft zu gute kommen, soll diese Initiative gestartet werden.

Das Gebäudesanierungsprogramm im Detail:

- Ab dem 1. Februar 2006 ist durch die Einführung einheitlicher Förderhöchstbeträge von 50.000 EUR pro Wohnung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Regel eine Vollfinanzierung aus Förderkrediten möglich (bisher galt im CO2-Gebäudesanierungsprogramm ein Förderhöchstbetrag von 250 EUR/qm Wohnfläche).

- Der Zinssatz liegt bei einer 20-jährigen Laufzeit bei effektiv 1 % p. a.

- In Zukunft wird die Förderung auf Wohngebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden, erweitert (bislang einschließlich 31.12.1978).

Neben Wohngebäuden im engeren Sinne sind zukünftig auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime förderfähig.

 

Ergebnis: überwiesen in den Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften (einst.)



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