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Zustand und Sicherheit öffentlicher Gebäude in der Stadt Göttingen


Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Grundstücke

der Stadt Göttingen am 21. Februar 2006

Anfrage nach § 10 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen

 

Vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse stellen sich viele Göttinger Bürgerinnen und Bürger die Frage nach dem Zustand und der Sicherheit unserer öffentlichen Gebäude. Nicht um Ängste zu schüren, sondern um möglichen Sorgen entgegen zu treten, stellen wir der Verwaltung folgende Fragen und bitten um Antwort:

1. Welche Gebäude der Stadt Göttingen, ihrer Eigenbetriebe, Anstalten und Gesellschaften sind aus Sicht der Verwaltung als öffentliche Gebäude zu bezeichnen, die regelmäßig auf ihren Zustand und ihre Sicherheit überprüft werden müssen?

2. Welche Gutachten über die Überprüfung von Zustand und Sicherheit dieser öffentlichen Gebäude liegen der Verwaltung bisher vor und zu welchen Ergebnisse kommen diese?

3. Auf welche Arte und Weise werden die öffentlichen Gebäude der Stadt Göttingen und ihrer Eigenbetriebe, Anstalten und Gesellschaften auf ihren Zustand und ihre Sicherheit überprüft?

4. Nach welchen Richtlinien und Standards erfolgt diese Überprüfung?

5. Durch wen werden die Überprüfungen der einzelnen Gebäude jeweils durchgeführt?

6. In welchen zeitlichen Abständen erfolgt diese Überprüfung?

7. An welchen Richtlinien und Standards orientieren sich die zeitlichen Abstände der Überprüfung?

8. Wann und mit welchen Ergebnissen sind bei den einzelnen Gebäuden zuletzt Überprüfungen erfolgt?

9. Bei welchen Gebäuden plant die Verwaltung, regelmäßiger als bisher Zustand und Sicherheit zu prüfen?

Die Überprüfungen (siehe TOP 3) werden grundsätzlich in jährlichen Abständen durchgeführt.

 

Zustand und Sicherheit öffentlicher Gebäude

Antwort erteilt Stadtrat Suermann

Vorbemerkung:

Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf statische Aspekte. Fragen des Brandschutzes oder der Versammlungsstättenverordnung bleiben außer Betracht.

Stellungnahmen der städtischen Gesellschaften liegen noch nicht vor.

Zu 1.

Städtische öffentliche Gebäude im Sinne der Anfrage sind Gebäude,

- die der öffentlichen Aufgabenerledigung dienen (Rathäuser, Veranstaltungsgebäude, Turn- und Sporthallen, Museen, Verwaltungsstellen usw.)

- die von jedermann zugänglich sind und

- die wegen ihrer Bauart, ihres Alters oder anderer Besonderheiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einer besonderen Betrachtung unterliegen. Die Verwaltung hat nach den Bestimmungen des Privatrechts die Verkehrssicherheit in Gebäuden zu beurteilen und zu gewährleisten.

Im Rahmen des öffentlichen Baurechts gibt es nach Erteilung der Baugenehmigung keine Überprüfungspflicht.

Zu 2.

Gutachten über die Überprüfung von Gebäuden werden nur in konkreten Verdachtsfällen in Auftrag gegeben (z. B. Fassade Stadthalle). Bezüglich statischer Aspekte gibt es bislang keine solchen Verdachtsfälle.

Zu 3.

Der Zustand von Gebäuden wird durch regelmäßige Begehung überprüft. Sofern in Dachräumen sichtbare Dachkonstruktion vorhanden sind, werden diese dabei kontrolliert. Nicht sichtbare oder sehr schwer zugängliche Dachkonstruktionen werden nur im Verdachtsfall oder im Rahmen größerer Sanierungsarbeiten kontrolliert (zum Beispiel. Bei der Erneuerung von Dachabdichtungen).

Zu 4.

Es gibt keine öffentlichen Richtlinien und Standards für Untersuchungen. Bei Gefahr im Verzug wird die Bauaufsicht tätig.

Zu 5.

In der Regel werden die Kontrollen von den Mitarbeitern des Fachdienstes Hochbau durchgeführt. In konkreten Verdachtsfällen würden Statiker beauftragt.

Zu 6.

Die Überprüfungen (siehe TOP 3) werden grundsätzlich in jährlichen Abständen durchgeführt.

Zu 7.

Siehe TOP 4

Zu 8.

Die jährlichen Überprüfungen wurden im letzen halben Jahr durchgeführt. Hinsichtlich der statischen Konstruktionen gab es keine besonderen Auffälligkeiten (siehe TOP 3)

Zu 9.

Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Überprüfung städtischer Gebäude. Dieses Konzept wird zu gegebener Zeit vorgestellt.

Bei konkreten Anlässen, zum Beispiel bei überhöhten Schneelasten, würde die Verwaltung geeignete Maßnahmen bis hin zur Sperrung von Gebäuden oder Gebäudeteilen ergreifen.

Im Hinblick auf die in diesen Breitengraden vorherrschenden klimatischen Bedingungen ist mit solchen Situationen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zu rechnen.

Anlage:

Pressemitteilung des Deutschen Städtetages

Vom 15. Februar 2006

Deutscher Städtetag berät über Konsequenzen nach Hallenunglück

Städte sehen Sicherheit öffentlicher Bauten nicht gefährdet –

Regelungen und ihre Anwendung dennoch überprüfen

Der Deutsche Städtetag spricht sich dafür aus, die Sicherheitsbestimmungen für öffentliche Gebäude und ihre Anwendung zu überprüfen. Gleichzeitig weist der kommunale Spitzenverband darauf hin, dass es nicht gerechtfertigt sei, die Sicherheit öffentlicher Bauten in Deutschland generell in Frage zu stellen. Das teilte der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, heute nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des Verbandes in Brandenburg an der Havel mit.

Christian Ude: „Die Besucher von Sporthallen, Freizeitzentren und anderen öffentlichen Gebäuden müssen sich darauf verlassen können, dass ihrer Sicherheit höchste Priorität eingeräumt und Gefahren rechtzeitig begegnet wird. Das derzeit geltende System der Baukontrolle ist auf dieses Ziel ausgerichtet. Dennoch ist es richtig, ein so tragisches Unglück wie in Bad Reichenhall zum Anlass zu nehmen, bestehende Regelungen und Praktiken noch einmal genau auf mögliche Schwachpunkte hin zu untersuchen. Auch ein gutes Sicherheitssystem lässt sich wahrscheinlich weiter verbessern.“

Allerdings sie eher zu bezweifeln, dass für die Gebäudesicherheit neue gesetzliche Regelungen erlassen werden müssen.

Schon jetzt sei die Verantwortung der Eigentümer klar geregelt, dass von ihren Bauten keine Gefahren ausgehen dürfen. Die Städte müssten – ebenso wie private Gebäudeeigentümer – den Erhaltungszustand und damit auch die Standsicherheit ihrer Gebäude überprüfen, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Der Deutsche Städtetag begrüßte den Beschluss der Bauministerkonferenz der Länder, Fragen der Standsicherheit vor allem großer öffentlich zugänglicher Gebäude von Fachleuten untersuchen zu lassen und dabei auch die kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen.

„Selbstverständlich haben das Unglück von Bad Reichenhall und weitere Dacheinstürze der vergangenen Wochen bei den Verantwortlichen in den Städten die Aufmerksamkeit für die Gebäudesicherheit nochmals geschärft“, sagte Städtetagspräsident Christian Ude. Er bezeichnete es als sinnvoll, zu prüfen, ob eine Handlungsempfehlung für einen Kriterienkatalog zu Überwachung bestimmter städtischer Gebäude erforderlich ist, um die Gebäudesicherheit weiter zu verbessern.

Gleichzeitig erinnerte der Deutsche Städtetag daran, welch gravierende Folgen der massive Rückgang der kommunalen Investitionen für den Zustand der öffentlichen Infrastruktur habe. „Seit dem Jahr 1992 sind die Investitionen der Kommunen um fast 45 Prozent gesunken“, betonte der Städtetagspräsident. Dies wirke sich nicht nur auf die Neubautätigkeit der Städte, sondern zunehmend auch auf die Unterhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen aus.

Die Städte könnten die Funktionsfähigkeit ihrer öffentlichen Gebäude und ihrer Infrastruktur in Zukunft nur gewährleisten, wenn der Investitionsrückgang durch eine grundlegende Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung umgekehrt wird. Christian Ude: „Sonst werden die Städte nicht daran vorbeikommen, gefährdete Gebäude und Verkehrsanlagen zu schließen oder stillzulegen. Die Städte müssen dann eines Tages so handeln, gerade weil die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger für sie absoluten Vorrang hat.“

 

 



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