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Ideologie siegt über die Vernunft


Gemeindewirtschaftsrecht – gegen Einschränkungen der kommunalen Handlungsfähigkeit (Gemeinsame Presseinformation SPD-Fraktion und Fraktion der Grünen)

Die am Mittwoch im Landtag beschlossenen Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts sind nach Auffassung der Fraktionen von SPD und Grünen im Rat der Stadt Göttingen ein „Schlag ins Gesicht“ der niedersächsischen Kommunen. Durch den Landtagsbeschluss diene das Gemeindewirtschaftsrecht alleine dem Zweck, die Unternehmen der freien Wirtschaft vor unliebsamer Konkurrenz der Kommunen zu schützen. Die Stadt werde künftig ihre Leistungen der öffentlichen Daseinsfürsorge nur noch mit Mühe gegen nur scheinbar günstigere private Anbieter verteidigen können.

„Bürokratieabbau sieht unseren Erachtens anders aus. Es ist ein Ammenmärchen, dass private Unternehmen grundsätzlich wirtschaftlicher arbeiten als öffentliche Betriebe,“ so der Fraktionsvorsitzende Rolf Becker (Grüne) und die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, Gudrun Czech. Gerade im Bereich leitungsgebundener Netze wie Wasser und Abwasser, Gas, Strom oder Wärme, aber auch bei der Abfallentsorgung könnten private Monopole oder Teilmonopole für die Bürger/innen schnell teurer werden. Die Erfahrungen zeigen, dass private Anbieter mit Lockvogelangeboten versuchen, in den Markt zu kommen, um anschließend Preissteigerungen durchzusetzen. Der Gesetzgeber handele hier einseitig zugunsten der Privatwirtschaft und zu Lasten des kommunalen Gemeinwesens und der Bürger. Die Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger haben die Lasten zu tragen,.

Hinweis für die Redaktion: Ursprünglich war für die Ratssitzung am Freitag eine Resolution vorgesehen, in der der Rat der Stadt Göttingen den Landesgesetzgeber auffordert, in der Novelle des Gemeindewirtschaftsgesetzes bei der Gründung von Eigenbetrieben die bisherigen Regelungen beizubehalten, diese musste leider zurückgenommen werden, da bekannt wurde, dass das Gesetz bereits 3 Tage vor der Ratssitzung verabschiedet wurde. Der Versuch die Resolution noch am Montag im Verwaltungsausschuss – also vor der Landtagssitzung – zu verabschieden, scheiterte an der nötigen Mehrheit durch die ablehnende Haltung der CDU/FDP-Gruppe.



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