
Bereits im Jahr 1995 hat sich die Kreditwirtschaft in einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses bereit erklärt, das „Girokonto für jedermann“ zu gewährleisten. In der Empfehlung legten die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft fest, dass jedem Verbraucher auf Wunsch grundsätzlich ein Girokonto zur Verfügung gestellt werden soll, das zumindest die Entgegennahme von Gutschriften, Barein- und -auszahlungen sowie die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglicht. Die Kontoführung ist dabei unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Auch Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern. Überziehungen braucht das Kreditinstitut allerdings nicht zuzulassen.
Laut „Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann“ vom 14. Juli 2006 (Bundestagsdrucksache 16/2265) hat sich die Situation nicht verbessert. In dem Bericht heißt es wörtlich:
„3. Die Bundesregierung ist ebenfalls der Ansicht, dass trotz der aktuell unbefriedigenden Datenlage Parameter (…) existieren, die zumindest dafür sprechen, dass das Problemfeld bezüglich der Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet kein Girokonto haben, im Berichtszeitraum nicht signifikant abgenommen haben und sich damit nicht auf für die Handlungsoptionen redundante Einzelfälle zurückentwickelt hat. Qualitative, messbare Verbesserungen sind also im Berichtszeitraum nicht eingetreten. Das Problem besteht vielmehr ungeschmälert weiter.“ (Bundestagsdrucksache 16/2265, S. 25)
Die AG Schuldnerberatung schätzt, dass in Deutschland bei 82 Millionen bestehenden Girokonten rund 500.000 Menschen kein Girokonto haben. Ohne Girokonto ist es so gut wie ausgeschlossen, am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, zudem erhöhen sich die Lebenshaltungskosten, da Bareinzahlungen etwa für Strom und Miete zusätzliche Gebühren verursachen. Einen Arbeitsplatz und Mietwohnraum ohne Girokonto zu bekommen, ist ebenfalls erschwert.
Laut unseren Informationen gibt es auch in Göttingen Betroffene ohne Girokonto. Genaue Daten darüber, ob die örtliche Kreditwirtschaft die Selbstverpflichtung einhält, liegen aber nicht vor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Personen erhalten ihre Transferleistungen nach SGB II, SGB XII bar ausgezahlt, weil sie über kein eigenes Girokonto verfügen?
2) Sind der Verwaltung Fälle Betroffener bekannt, denen die Einrichtung eines Girokontos verweigert wurde?
3) Wie verhalten sich die Göttinger Kreditinstitute bei der Vergabe von Girokonten für jedermann?
4) Sind die Kreditinstitute bereit, sog. Guthabenkonten für Personen mit negativer Schufa-Auskunft einzurichten?
Antwort der Verwaltung
Vom 24. April 2007
Girokonto für jedermann in Göttingen
zu 1.)
Bei einer Monatszahlung wird für ca. 250 Leistungsempfänger aus dem SGB II und SGB XII die Unterstützung in bar ausgezahlt, weil keine Bankverbindung angegeben wurde.
zu 2.)
Ja.
zu 3.) und zu 4.)
Die in der Stadt Göttingen telefonisch angesprochenen Banken bieten grundsätzlich ein „Girokonto für jedermann“ an. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft ist allgemein bekannt. Schufa-Einträge führen in der Regel nicht zu einer Ablehnung einer Einrichtung eines Girokontos. Es sind eher individuelle Gründe, die dem entgegen stehen (z. B. Privatinsolvenz).
