Gemeinsamer Änderungsantrag
der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und Linkspartei im Rat der Stadt Göttingen
für die Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Personal
am 12. Januar 2006
Tagesordnungspunkt 4
Änderungsantrag A
5. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Göttingen
vom 10.12.1999 i.d.F.d.Ä.v. 10.11.2000, 04.05.2001, 12.11.2001 und 06.12.2002
Aufgrund der §§ 6 und 7 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 22. August 1996 (Nds. GVB. 1996, S. 382) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Göttingen in seiner Sitzung am 18.01.2006 folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Göttingen vom 10.12.1999 in der Fassung der letzten Änderung vom 06.12.2002 beschlossen:
Artikel I
§ 5 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Im Satz 1 wird hinter „[…] Weende zusammen mit Deppoldshausen“ eingefügt:„, Holtenser Berg zusammen mit Hagenberg, Egelsberg und "Blümchenviertel", Leineberg zusammen mit dem Leineviertel, Innenstadt zusammen mit der Nordstadt, Ostviertel, Südstadt zusammen mit dem Lohberg“ sind Ortschaften im Sinne der NGO.
Hinter Satz 3 werden als neue Sätze eingefügt:
Die Ortschaft, die sich aus den Stadtteilen Holtenser Berg, Hagenberg, Egelsberg und "Blümchenviertel" zusammensetzt, führt den Namen „Göttingen-West“.
Die Ortschaft, die sich aus den Stadtteilen Leineberg und Leineviertel zusammensetzt, führt den Namen „Göttingen-Leine“.
Die Ortschaft, die sich aus den Stadtteilen Innenstadt und Nordstadt zusammensetzt, führt den Namen „Göttingen-Mitte“.
Die Ortschaft, die durch den Stadtteil Ostviertel gebildet wird, führt den Namen "Göttingen-Ost".
Die Ortschaft, die sich aus den Stadtteilen Südstadt und Lohberg zusammensetzt, führt den Namen „Göttingen-Süd“.
Artikel II
Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Göttingen tritt am Tage nach der Bekanntmachung im "Amtsblatt der Stadt Göttingen" in Kraft.
Göttingen, den ........
(Danielowski)
Oberbürgermeister
Änderungsantrag B
In der als Anlage der Hauptsatzung beigefügten Karte, die Bestandteil der Hauptsatzung ist (s. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung), werden die Grenzen der Ortschaften wie folgt ergänzt:
Die Grenzen der Ortschaften verlaufen entlang der derzeit gültigen Wahlbezirksgrenzen und zwar wie folgt:
Für die Ortschaft "Göttingen-West" entlang der Grenzen der Wahlbezirke 301-307 und 414-416 und 509.
Für die Ortschaft "Göttingen-Leine" entlang der Grenzen der Wahlbezirke 504-508.
Für die Ortschaft "Göttingen-Mitte" entlang der Grenzen der Wahlbezirke 401-403, 422 und 510-521.
Für die Ortschaft "Göttingen-Ost" entlang der Grenzen der Wahlbezirke 105-113 und 120.
Für die Ortschaft "Göttingen-Süd" entlang der Grenzen der Wahlbezirke 101-104, 201-206 und 501-503.
