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Integrative Beschulung in Göttingen sicherstellen


Das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung ist der beste Beitrag für die gesellschaftliche Integration. Damit das Lernen unter einem Dach gelingen kann, brauchen die Schulen eine verlässliche und ausreichende Versorgung mit Förderschullehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern.

Die Landesregierung wird daher aufgefordert, sicherzustellen, dass weiterführende Schulen, die Integrationsklassen im SEK-I-Bereich führen oder führen wollen, den Integrationsschülern die volle Unterrichtsversorgung und Teilnahme am Schulalltag gewährleisten können.

 

Begründung

In § 4 des niedersächsischen Schulgesetzes heißt es: „Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§ 14 Abs. 1 Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben.“

Das Angebot integrativer Beschulung im Sekundarbereich I der öffentlichen Schulen ist rar gesät: In Göttingen gibt es Integrationsklassen ausschließlich an den beiden Gesamtschulen der Stadt, der Geschwister-Scholl-Gesamtschule und der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule. Aktuell ist dieses Angebot gefährdet: Auf Beschluss der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes will die IGS ihre Integrationsklasse (I-Klasse) im Jahrgang 5 zum Sommer auflösen – mit Unterstützung der betroffenen Eltern. Für die fünf I-Kinder bedeutet dies den Wechsel an eine Förderschule, nur die I-Klassen in den älteren Jahrgängen bleiben erhalten. An der KGS wurden die I-Kinder zunächst stundenweise integrativ beschult, freitags wurden sie nach Hause geschickt, womit ihnen weniger Unterricht erteilt wurde. Auf Druck der Landesschulbehörde kommen sie jetzt wieder ganztags, sind aber stundenweise und altersgemischt in einer eigenen Klasse zusammengefasst – ohne Integration.

Grund für diese Entwicklung ist, dass das Kultusministerium den Schulen nicht ausreichend Förderschullehrerstunden, die zur Versorgung der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf notwendig sind, zuweist. Zudem werden seitens der niedersächsischen Landesregierung ab dem kommenden Schuljahr keine pädagogischen Mitarbeiter mehr für I-Klassen bereitgestellt.
Es fehlt an einer Regelung für die integrative Beschulung an Regelschulen in der Sekundarstufe I, während diese für die Grundschulen durch Erlass geregelt ist. Somit herrscht seit Jahren Unsicherheit und Ungewissheit über die Absicherung von Integrationskonzepten in der Sekundarstufe 1, welche durch die aktuellen Entwicklungen dazu führt, dass, sollte sich der Gesetzgeber nicht kurzfristig bewegen, in Göttingen kein einziges behindertes Kind mehr im Bereich der Sekundarstufe 1 integrativ, d. h. an einer Regelschule, beschult werden kann. Um die Zielvorgabe einer integrativen Beschulung, wie sie das niedersächsische Schulgesetz in § 4 vorsieht, zu erfüllen bzw. Entwicklungen zu verhindern, die diesem Ziel diametral entgegenlaufen, bedarf es daher dringend einer Lösung im Sinne der betroffenen Kinder, Eltern und Lehrkräfte.

 

Beschluss: Der Antrag erreichte wegen Ablehnung von CDU/FDP nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, um in die Tagesordnung aufgenommen zu werden.

Im Schulausschuss am 28. Februar EINSTIMMIG beschlossen.

Im Rat am 7. März 2008 ebenfalls einstimmig beschlossen.



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