|  | Interfraktioneller Antrag |
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Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Die Stadt Göttingen schließt sich dem bundesweiten Aufruf „Manifest Illegale Zuwanderung – für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion“ des Katholischen Forums „Leben in der Illegalität“ an.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit anderen Kommunen und dem Deutschen Städtetag gemeinsam und überregional darauf hinzuwirken, dass die Situation von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus nachhaltig verbessert wird.
Manifest Illegale Zuwanderung –
für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion
Am 1. Januar 2005 ist in der Bundesrepublik Deutschland das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit wird nach jahrelanger Diskussion die reguläre Zuwanderung in unser Land neu geregelt. Die irreguläre Migration, von der Deutschland wie die ganze Europäische Union betroffen ist, bleibt hingegen ein offenes Problem. Wir sind davon überzeugt, dass Deutschland wie Europa insgesamt auch in absehbarer Zeit ein Ziel irregulärer Zuwanderung sein wird, so dass eine Vielzahl ‚illegaler Aufenthaltsverhältnisse’ auch in Zukunft ein Faktum ist, das differenzierte politische Antworten erfordert. Gegenüber dem Phänomen ‚illegale Zuwanderung’ besteht insofern politische Einigkeit, als man den Ursachen für Migration mit entwicklungspolitischen Instrumenten begegnen und die international organisierte Kriminalität im Bereich von Menschenhandel - insbesondere zu nennen ist hier der Frauenhandel - mit Nachdruck bekämpfen will. Diese Optionen richten sich aber nur auf bestimmte Ausschnitte des gesamten Phänomens ‚illegale Zuwanderung’, das in Deutschland nach Schätzungen eine halbe bis eine ganze Million Menschen betrifft. Der irreguläre Aufenthalt einer so großen Anzahl von Menschen wirft gravierende Probleme auch für das Selbstverständnis unseres Staates auf, denn so werden rechtlich geordnete Verpflichtungen und Ansprüche zwischen den Bürgern unterlaufen und das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit des Staates, die rechtsstaatliche Ordnung zu garantieren, beschädigt. Dazu kommt die humanitäre Situation der Migranten und Migrantinnen selbst, die häufig ihre Rechte nicht wahrnehmen können und z.B. ohne elementare Gesundheitsversorgung leben. Die bisherigen Erkenntnisse im Umgang mit irregulärer Zuwanderung zeigen, dass ausschließlich ordnungsrechtliche, insbesondere aufenthaltsrechtliche und polizeiliche Maßnahmen in ihrer jetzt vorliegenden Form alleine nicht genügen, um die existierenden Probleme ausreichend zu regeln, zumal die inländischen Nutznießer irregulärer Aufenthaltsverhältnisse, beispielsweise im Bereich der Schattenwirtschaft sowie Schleuserorganisationen, davon nur in geringem Umfang getroffen werden. Aus diesem Grund muss jeder Versuch, irreguläre Zuwanderung im Rahmen der rechtsstaatlich vertretbaren Möglichkeiten zu begrenzen, sich auch mit ergänzenden und alternativen Maßnahmen auseinandersetzen. Hierbei erscheint auch eine Aufnahme und kritische Würdigung der Erfahrungen anderer Länder wichtig. Dabei sind etwa zu berücksichtigen: praktische Fragen im Zusammenhang mit humanitären Anforderungen wie etwa der medizinischen Grundversorgung, dem Schutz vor Ausbeutung und Schuldknechtschaft oder der Berücksichtigung mitbetroffener Kinder ebenso wie grundsätzlichere Überlegungen zu den Wechselwirkungen zwischen regulärer und irregulärer Zuwanderung und den damit verbundenen asyl- und ausländerrechtlichen sowie zuwanderungspolitischen Gestaltungsoptionen. Aus diesen Gründen wollen wir einen öffentlichen Diskurs in Deutschland anregen, der der Lage in Deutschland und den betroffenen Personen mit ihren unterschiedlichen Motiven, Zwängen und Lebenslagen gerecht wird und differenzierte Lösungen anstrebt. Die Unterzeichnenden erachten den Zeitpunkt als gekommen, sich auch in Deutschland öffentlich und gesamtgesellschaftlich vermehrt mit dem Thema der irregulären Zuwanderung und dem irregulären Aufenthalt zu beschäftigen, um angemessenere Umgangsformen mit den hier vorliegenden Problemen zu finden.
Begründung:
Die Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene sind rechtlich und faktisch eingeschränkt und Lösungen nur in kleinen Schritten zu erreichen. Dennoch kann die Stadt Göttingen durch die Unterstützung dieses Manifestes Voraussetzungen schaffen, die humanitäre Situation der Menschen ohne Papiere weiterhin im Blickfeld zu behalten. In Kooperation mit allen Beteiligten sollen nachhaltige Lösungen für konkrete Problemlagen geschaffen werden.
Nachdem am 1. Januar 2005 die reguläre Zuwanderung mit dem Zuwanderungsgesetz neu geregelt wurde, bleibt die irreguläre Migration ein offenes Problem. Auch in einer Stadt wie Göttingen leben Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, die keinen oder nur unzureichenden Zugang zur Gesundheitsversorgung und Schulbildung haben.
Die geltende Rechtspraxis gibt dieses Problem an die Kommunen weiter, ohne die notwendigen Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Der Rat der Stadt Göttingen muss deshalb dieses elementare soziale Problem anerkennen und eigenverantwortlich Lösungsschritte entwickeln.
Der Rat der Stadt Göttingen darf sich nicht der Verantwortung zur Lösung dieses gesellschaftlichen Problems entziehen. So ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 2 (2) „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ für jeden Menschen verankert. Die nachfolgenden Punkte sind als Anregung zu verstehen und im Sozialausschuss der Stadt als ein Baustein zur Umsetzung der EU-Sozialcharta und des UN-Sozialpakts zu diskutieren.:
1. In Göttingen leben Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, die der Hilfe bedürfen.
2. Das Menschenrecht auf medizinische Versorgung gilt allgemein und für alle Menschen. Auch Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus müssen Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten. Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus sollten auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, z. B. sollte Kindern und Jugendlichen eine Möglichkeit zur Betreuung in Kindertagestätten und die Teilnahme am Schulunterricht ermöglicht werden. Dies sollte unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder dem ihrer Eltern ermöglicht werden.
3. Das Zuwanderungsgesetz schränkt die Möglichkeiten auf Bundes- und kommunaler Ebene ein, Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung zu ermöglichen.
4. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten soll die Situation von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus auf kommunaler Ebene verbessert werden. Dafür soll ein Konzept entwickelt werden, wie eine angemessene Gesundheitsversorgung für Menschen mit unzureichendem Versicherungsschutz ermöglicht werden kann.
mehrheitlich beschlossen (gegen CDU)
