SPD-Stadtratsfraktion Göttingen
Seitentitel:13.10.2005 - Nikolaiviertel
Adresse:http://www.spd-goettingen.de/wcms/index.php?id=595

Gutes bewahren - Stadtbild erhalten


Dringlichkeitsantrag (zusammen mit Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Göttingen möge dem Rat zum Beschluss empfehlen:

Der Rat der Stadt Göttingen legt folgende Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Nikolaiviertels fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Leitlinien bei allen Verhandlungen mit möglichen Investoren und Planungen zu berücksichtigen.

Der Rat der Stadt Göttingen stellt ebenfalls fest, dass eine Aktualisierung des Planungsleitbildes Innenstadt aus dem Jahr 1988 für eine zielgerichtete Innenstadtentwicklung möglich ist, die nicht allein auf finanziellen Interessen Dritter beruht.

 

Leitlinie I – Charakter des Nikolaikirchhofes

- Erhalt der gastronomischen Einrichtungen und des Einzelhandels im Erdgeschoss

- Erhalt des Ambientes und des Flairs

- Erhalt des Innenhof- und Platzcharakters

- Zukünftige Nutzung auch weiter als Veranstaltungsplatz ermöglichen (Flohmarkt, etc.)

 

Leitlinie II – Innenstadtnahes Wohnen

- Erhalt des gegenwärtigen Wohnflächenumfangs im Sinne einer gesunden Mischstruktur

- Erhalt einer lebendigen Innenstadt durch bezahlbaren Wohnraum

 

Leitlinie III – Stadtbild („Gesicht“ der Groner-Straße)

- Erhalt der überwiegenden Bausubstanz der betroffenen Gebäude

- Entwicklung einer kleinteiligen Gebäudestruktur (s. Beispiel, Gebäude ist vermutlich erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden!) und ansprechenden Fassadenstruktur, die sich in das bisherige Stadtbild integriert

 

Leitlinie IV – Verkehr und Lärmschutz

- der Lieferverkehr darf weder den Innenhof- und Innenplatzcharakter beeinträchtigen, noch die Wohnmöglichkeiten verhindern

- Lärmschutz für die Anwohner ist zu gewährleisten

- verträgliche Anlieferung

 

Begründung:

Veränderungen und Aufwertungen sind im Nikolaiviertel durchaus erwünscht aber nur unter den oben genannten Bedingungen durchführbar.

Nach Bekanntwerden der Planungen am Nikolaiviertel durch das Göttinger Tageblatt vom Samstag, 01. Oktober 2005 sind viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Politik zurecht empört, das dass einfache – im wahrsten Sinne des Wortes „Plattmachen“ des Nikolaiviertels massive Auswirkungen auf die Funktionalität der lebendigen Innenstadt, aber auch auf das Stadtbild hätte.

Der Nikolaikirchhof lebt von seinem Ambiente und Flair, von seinem Platzcharakter und ist damit einer der beliebtesten Aufenthaltsorte unserer Innenstadt und zugleich im Zusammenhang mit den Wohnmöglichkeiten Paradebeispiel für die auch im Planungsleitbild Innenstadt von 1988 angestrebte Mischstruktur, die Grundlage für eine lebendige Innenstadt ist. All dies wird hier durch Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen gewährleistet, prägt das Stadtleben und wird von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen. Eine Beeinträchtigung dieser Entwicklung würde Stadtbild und Stadtleben stören, wenn nicht sogar zerstören. Die Attraktivität unserer Innenstadt weit über die Grenzen unserer Region hinaus fußt auf der Qualität unseres Stadtbildes. Jede Zerstörung, jeder Glas- und Stadtpalast würde diese Magnetfunktion des Stadtbildes stören, würde dafür sorgen, dass wir mit diesem Pfund nicht mehr wuchern können. Deshalb ist jede weitere Entwicklung des Nikolaiviertels gerade mit Blick auf die Groner-Straße auch ausführlich in der Frage der Gestaltung zu prüfen.

Die Belieferung muss gewährleistet sein und darf die Anwohner und die Funktionalität des Nikolaikirchhofes nicht stören.

Der Rat Stadt Göttingen muss dafür Sorge tragen, dass das Planungsleitbild Innenstadt auf Grundlage bisher vorhandener Gutachten aktualisiert wird. Nur so ist eine zielgerichtete Stadtentwicklung möglich, nur so lässt es sich verhindern, dass Ad-hoc- und Einzelfall-Entscheidungen die aus rein finanziellem Interessen Dritter entstehen, die Stadtentwicklung prägen und damit große Notlösungen für mehrere Jahrzehnte, wenn nicht gar für Jahrhunderte, in unserer Innenstadt entstehen.

 

Beschluss:

Der Antrag wurde im Aussschuss einstimmig mit folgender Maßgabe beschlossen:

Als Leitlinie V wird ein Architektenwettbewerb angefügt.

Die Einleitung wird umformuliert: Der Ausschuss empfiehlt der Verwaltung, bei den künftigen Verhandlungen mit dem Investor die folgenden Leitlinien einzubeziehen.

 

Bemerkung: In ihrem Vortrag hat die Verwaltung dargelegt, dass die bisherigen Planungen mit dem gültigen Innenstadtleitbild und dem gültigen Bebauungsplan 141 nicht im Einklang stehen. Es wurden Forderungen der Stadt an den Investors dargelegt, die sich in wesentlichen Teilen mit den Leitlinien des Antrag decken.