|  | Fördermöglichkeiten für Beschäftigung |
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Anfrage nach § 10 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen
Wir fragen die Verwaltung
1. In welchem Umfang hat die Verwaltung Möglichkeiten genutzt, um Zuschüsse für Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen (§ 279a SGB III) zu erhalten?
2. Welche Infrastrukturen sind dabei ausgebaut worden?
3. Sind weitere Projekte in Vorbereitung?
4.
a) Sieht die Verwaltung Möglichkeiten bei Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort auf Mittel aus § 279a SGB III zurückzugreifen?
b) Welche Projekte sind dabei in Planung?
5. Falls keine Aktivitäten in Richtung solcher Mittelaquise ergriffen worden sind, warum ist dies unterblieben?
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Ratsfraktion Göttingen
für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundstücke am 21. März 2006
Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen
Auf der Grundlage einer von der "Kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts
Beschäftigungsförderung" eingeholten Stellungnahme ist folgendes festzustellen:
Die Regelungen des § 279a SGB- III sind in ihrer Abwicklung -sowohl hinsichtlich des besonderen Ausschreibungsverfahrens für die damit angestrebten öffentlichen Investitionen als auch hinsichtlich der Verpflichtungen für die Unternehmen, die sich an den Ausschreibungen beteiligen, in hohem Maße kompliziert und bürokratisch. Aus diesem Grunde wurde und wird dieses Instrument der Arbeits- und Wirtschaftsförderung bundesweit höchst selten genutzt.
Im Bereich der Agentur für Arbeit (Stadt und Landkreis Göttingen, Landkreis Northeim und Teile des Landkreises Osterode) wurde das Instrument in den zurückliegenden Jahren einmal, und zwar im Rahmen eines mit der Stadtverwaltung Duderstadt gesondert vorbereiteten und verabredeten "Modellversuches" für die Restaurierung des Westerturmes in Duderstadt, erprobt. Der Verlauf des Modellversuches war bezogen auf den enormen bürokratischen Aufwand und bezogen auf die erzielten arbeitsmarktpolitischen Ergebnisse so ernüchternd, dass die Agentur dieses Instrument seitdem weder offensiv propagiert noch jemals wieder angewendet hat. Laut Aussage der Agentur werden stattdessen die leichter und besser handhabbaren Instrumente der Arbeitsförderung, wie z.B.. die "normale" ABM- Förderung, genutzt.
Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1. und 2.:
Die Möglichkeiten wurden aus den oben dargestellten Gründen nicht genutzt.
Zu 3. Nein.
Zu 4.:
a: Nein
b: Es sind keine Projekte in Vorbereitung.
Zu 5.:
Siehe Vorbemerkung
