|  | Integrationsrat im Schulausschuss |
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Interfraktioneller Antrag der Fraktionen im Rat der Stadt Göttingen
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
In den Schulausschuss des Rates der Stadt Göttingen wird ein nichtstimmberechtigtes Mitglied gemäß § 51.7 NGO vom Integrationsrat Göttingen entsandt. Die Benennung des Mitgliedes und seiner/s Vertreters/in erfolgt durch Vorschlag des Integrationsrates.
Begründung
Die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist eine ganz wesentliche Voraussetzung für ihre gesellschaftliche Integration und ihre individuellen Karrierechancen. Das dies bis heute nicht zufriedenstellend gelungen ist, ist weitgehend unstrittig.
Vor diesem Hintergrund und der hohen Bedeutung, die der Bildungsbereich auch im Zusammenhang mit der kommunalen Integrationsplanung einnimmt, soll der Integrationsrat ein nichtstimmberechtigtes Mitglied in den Schulausschuss entsenden können.
Der Antrag wurde von Martin Gileswki (SPD) für die antragstellenden Fraktionen eingebracht. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
