|  | Erhalt eines wohnortnahen Kindergartenangebots in den Ortsteilen |
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Der Rat möge beschließen:
Das wohnortnahe Kindertagesstättenangebot in den Göttinger Ortsteilen bleibt grundsätzlich erhalten. Auch bei zurückgehender Kinderzahl in den Ortsteilen muß durch ein flexibles Betreuungsangebot auch in Kleingruppen das örtliche Angebot an Kindertagesstätten gesichert werden. Hierzu sind ggf. die Verträge über die Betriebskostenzuschüsse anzupassen.
Begründung:
Die demographische Entwicklung mit rückläufigen Kinderzahlen wirkt sich erfahrungsgemäß zuerst in den Ortsteilen aus. Der Rückgang von Kinderzahlen findet seinen direkten Niederschlag in rückläufigen Anmeldezahlen in den Kindertagesstätten in den kleineren Ortsteilen.
Der Erhalt eines wohnortnahen Kindergartenangebots muss aber auch für die Zukunft abgesichert werden. Damit die Ortsteile auch in Zukunft für junge Familien als Wohngebiet attraktiv bleiben, muss es auch zukünftig ortsnahe Betreuungsangebote für Kinder geben.
Rückgehende Kinderzahlen in den kleineren Ortsteilen wirken sich unmittelbar auf die Anmeldungen der örtlichen Kindertagesstätten aus. Da die Stadt Göttingen nach dem heutigen Vertrag über die Betriebskostenzuschüsse nur belegte Plätze finanziert, besteht das Problem, dass die Träger Gruppen oder Kindertagesstätten schließen oder zusammenlegen müssten, wenn der städt. Zuschuss aufgrund nichtbelegter Plätze zu niedrig ausfällt.

