|  | Baulandflächen auf Kleingärten? |
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Laut Gutachten im Zusammenhang mit dem Planungsleitbild 2020 für die Stadt Göttingen werden in Zukunft fast 100 Hektar Bruttobaulandfläche benötigt. Momentan sind aber nur 16 Hektar verfügbar.
Bei der Vorstellung des Planungsleitbildes gab es eine Diskussion, ob Kleingartenanlagen als Bauland genutzt werden sollten.
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung:
1. Beabsichtigt die Verwaltung, Kleingärten in Bauland umzuwandeln?
2. Wenn ja, welche Kleingartenanlagen wären betroffen?
3. Beabsichtigt die Verwaltung, Grabeland in Bauland umzuwandeln?
4. Wenn ja, welche Gelände wären davon betroffen?
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Ratsfraktion
für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
am
THEMA
Baulandflächen auf Kleingärten?
Herr Dienberg
Vorbemerkungen:
Die Wohnbaulandentwicklung in Göttingen lässt sich in die Kategorien kurz- I mittel- und langfristig gliedern. Auf der Prognose des Pestel-Gutachtens 2006 kann der derzeitige und zukünftige Bedarf abgeschätzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden danach bis zum Jahr 2020 in der Stadt Göttingen etwa 100 ha Wohnbau land für insgesamt ca. 2.000 WE in Einfamilienhäusern und im Geschosswohnungsbau benötigt.
Im Planungsleitbild sind die für den Prognosezeitraum 2020 derzeitigen und zukünftig möglichen Wohnbau gebiete auch räumlich markiert. Es handelt sich sowohl um Neuerschließungen so wie um Entwicklungen durch Revitalisierungsmaßnahmen. Für die Kategorie des gewerblichen Bauens werden derzeit keine zusätzlichen, über die bekannten Darstellungen des FNP hinausgehenden Bedarfe erkannt.
Die rechtskräftigen und die in Planung bzw. Entwicklung befindlichen Baugebiete umfassen eine Gesamtfläche von ca. 32 ha. Hier können ca. 900 Wohnungen in unterschiedlichen Bauweisen realisiert werden. Mittel- bis langfristig bieten sich weitere Wohnbauflächenpotenziale in unterschiedlichen Lagen in einer Größenordnung rund 68 Hektar und einem möglichen Bauvolumen von etwa 1.400 Wohnungen an.
In die vorgenannten Flächen sind keine Kleingarten- oder Grabelandflächen einbezogen worden. Bestehende Kleingartenanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur grün räumlichen Vernetzung des Göttinger Stadtgebiets.
Kleingartenanlagen und Grabelandflächen stellen im Einzelfall jedoch ein wichtiges Potenzial für die Siedlungsentwicklung der Stadt dar, das in einem abgestimmten Gesamtkonzept auch die langfristigen Perspektiven unter Einbeziehung aller Potenziale über das 2020 hinaus beinhalten muss. Bei sorgfältiger Abwägung können diese Flächen langfristig dann als Wohnbauland erschlossen werden, wenn 'Wichtige städtebauliche Entwicklungsziele dadurch umgesetzt werden sollen (z. B. Bereitstellung ergänzender Wohnangebote in städtebaulich integrierter Lage). Geeignete Ersatzflächen werden an den Stellen des Stadtgebiets angelegt, wo Stärkungen der grünräumlichen Gliederung und Vernetzung besonders wünschenswert sind.
Die Instrumente des strategischen Baulandmanagements sollen gezielt eingesetzt werden, um durch die Vorbereitung geeigneter Flächen eine Sicherung der Baulandverfügbarkeit zu erreichen und somit die Siedlungsentwicklung der Stadt zu gewährleisten.
Aus dieser Sicht ist die Anfrage nach heutigen Stand wie folgt zu beantworten
Zu 1. Die Verwaltung beabsichtigt z. Zt. nicht, Kleingärten in Bauland umzuwandeln, Zu 2. -/-
Zu 3. Die Verwaltung beabsichtigt z. Zt. nicht, Grabeland in Bauland umzuwandeln. Zu. 4. -/-
