Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchem Standtort im Bereich der Oststadt, der Südstadt oder der Innenstadt eine Kinderkrippe mit mehreren Gruppen eingerichtet werden kann.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Jugendhilfeausschuss vorzustellen.
Begründung
In Göttingen soll ab dem Jahr 2008 für 28 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Platz in einer Krippe zur Verfügung stehen. Hierzu ist ein erweitertes Krippenangebot erforderlich. Vor allem in der Oststadt, in der Südstadt und der Innenstadt ist der Bedarf an Krippenplätzen besonders hoch, dort fehlen mindestens drei Krippengruppen. Die Verwaltung empfiehlt im aktuellen Kindergartenbedarfsplan von 2006, dafür einen zentralen Standort.
Um ausreichend Krippenplätzen zeitnah zur Verfügung zu stellen, soll die Verwaltung prüfen, wo dieses Krippenangebot verwirklicht werden kann.
einstimmig angenommen (Überweisung in den Jugendhilfeausschuss)
