|  | Integrative Krippengruppen einrichten |
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Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung integrativer Krippengruppen geschaffen werden und die Finanzierung vor heilpädagogischer Fachkräfte durch das Land Niedersach-sen erfolgt. Im Rahmen eines Modellprojekts soll eine erste I-Gruppe für Krippenkinder ein-gerichtet werden.
Begründung
Durch die Umsetzung des regionalen Konzepts für die Einrichtung integrativer Gruppen für Kinder im Kindergartenalter hat die Stadt Göttingen bereits einen hohen Standard erreicht. Die guten Erfahrungen mit der integrativen Erziehung von Kindergartenkindern müssen auch dafür genutzt werden, endlich auch eine integrative Betreuung und Förderung von Kindern unter drei Jahren anzubieten. Dafür müssen aber die rechtlichen Voraussetzungen durch das Land Niedersachsen geschaffen werden und eine finanzielle Unterstützung durch Landesmittel erfolgen. Im Rahmen eines Modellprojekts können erste Erfahrungen mit der integrativen Betreuung von Krippenkindern gesammelt werden.
Einstimmig in den Jugendhilfeausschuss verwiesen
