Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Verwaltung wird aufgefordert, alle Göttinger Kitas auf die Neureglung des Landes zum Platzsharing in Kindertagesstätten hinzuweisen und den Trägern bei der Antragsstellung behilflich zu sein.
Begründung
Nicht alle Eltern wollen für ihre Kinder die tägliche Betreuung in Kitas in Anspruch nehmen. Daher besteht bereits seit Jahren in anderen Bundesländern (z. B. Hessen) die Möglichkeit, dass sich Kinder einen Kitaplatz teilen. Die Erfahrungen sind überwiegend positiv, und das Platzsharing trägt dort zu einer besseren und bedarfsgerechten Kinderbetreuung bei.
Inzwischen hat auch Niedersachsen eine verbindliche Neuregelung für Kitas festgelegt und damit die Voraussetzung für Eltern geschaffen, ein Sharing in Anspruch nehmen zu können.
Da in Göttingen vor allem im Krippenbereich ein Bedarf nach weiteren Plätzen besteht, könnten interessierte Einrichtungen ihr Betreuungsangebot mit einem Platzsharing erweitern und flexibler gestalten.
Die Verwaltung ist daher aufgefordert, die Träger zu informieren und bei einem entsprechenden Antrag an das Land zu unterstützen.
