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Krippenplätze für Kleinkinder


Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, das die Einrichtung von weiteren bedarfsgerechten Krippenplätzen für Kleinstkinder unter einem Jahr vorsieht. Auch dieser Bedarf ist in den Kindergartenbedarfsplan einzuarbeiten und soll dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden. Der Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten für Säuglinge und Kleinkinder unter einem Jahr soll auch speziell in der geplanten Bedarfserhebung abgefragt werden. In der Kindertagesstättenbedarfsplanung sind die besonderen räumlichen und personellen Belange der Betreuung von Kleinstkindern auch unter einem Jahr zu beachten.

Begründung:

Die Stadt Göttingen kann bereits für mehr als 30% der Kinder unter drei Jahren einen Krippenplatz anbieten. Die meisten Krippenbetreuungsplätze sind jedoch erst für Kinder ab dem 2. Lebensjahr vorgesehen. Nur in vier Gruppen werden auch Kleinstkinder von unter einem Jahr betreut (Betriebsnahe Einrichtungen des Kinderhaus e.V. für die Max-Plack-Gesellschaften und der Universitätsklinikumskindergarten). Die Erfahrungen auch bei der Betreuung von Kleinstkindern sind bisher durchweg positiv.

Das Angebot reicht jedoch bei weitem nicht aus. Auch andere Berufsgruppen benötigen eine Kinderbetreuung „von Anfang an“. Heute sind die meisten Eltern bei der Betreuung von Kleinstkindern auf Tagespflegeangebote angewiesen. Dieser Bedarf muss bei der geplanten Bedarfserhebung bei den Eltern speziell abgefragt werden. Krippenbetreuung für unter einjährige Kinder stellen besondere Anforderungen. Das Raumangebot muss mehr Räume vorsehen (Schlafräume, Stillräume, Milchküche etc.). Das Personal muss besonders für diese Betreuung ausgebildet sein, die Standorte müssen den Bedürfnissen der Eltern entsprechen. Da ein weiterer Ausbau der Krippenbetreuung vorgesehen ist, sollen dabei auch Betreuungsplätze für Kinder unter einem Jahr eingerichtet werden. Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Krippenplätzen für Kleinstkinder zu gewährleisten, soll zusammen mit Freien Trägern ein Konzept erstellt werden, das im Rahmen des Kindergartenbedarfsplans umgesetzt werden kann.

 



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