|  | Landkreisverwaltug stellt Hartz IV auf den Kopf |
|  | |
|  |

Die SPD-Fraktionen in Stadt und Landkreis fordern von der Sozialverwaltung des Landeskreises, die unverzügliche Anhebung der Mietobergrenzen für Arbeitslosengeld II-Bezieher in der Stadt Göttingen. Die sich jetzt abzeichnende Praxis, wonach in Rosdorf und Bovenden höhere Mieten akzeptiert werden als in der Stadt Göttingen, ist nach Ansicht der Sozialdemokraten nicht nur herzlos und realitätsfern, sondern stelle die Arbeitsmarktreform auf den Kopf.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Jörg Wieland: „Der Landkreis Göttingen darf die Stadt mit ihrem nachweislich hohen Mietniveau nicht schlechter stellen als die übrigen Gemeinden im Kreis“. Die von der Kreisverwaltung herangezogene Mietpreistabelle gehe völlig an der Realität vorbei. Solche niedrigen Mieten gebe es in der Stadt Göttingen kaum. Wieland: „Zwangsumzüge mit 1000 betroffenen Menschen auf dieser absurden Grundlage lehnen wir ab“. Er bezweifelte auch, dass das vom Landkreis herangezogene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bei ALG II-Empfänger anzuwenden sei. Die Rechtsgrundlage für dieses Urteil ist nicht mehr gegeben.
Der Sinn der kommunalen Option sei es doch, im Interesse der Betroffenen die Spielräume des bundesgesetzlichen Rahmens optimal auszuschöpfen, ergänzte der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Göttingen, Frank-Peter Arndt. „Die Kreisverwaltung stellt Hartz IV auf den Kopf. Wir können doch nicht die Stadt entvölkern und über Arbeitslosen umziehen lassen“, kritisiert Arndt. Das neue Gesetz solle Arbeitslosen helfen, Arbeit zu finden. Durch eine Umzugslawine mit zahlreichen Folgen für die Unterbringung in Kindergärten und Schulen sowie längeren Fahrtzeiten werde dieses Ziel „sicher verfehlt.“
„Wir erwarten von der Kreisverwaltung mehr Finderspitzengefühl“, stellen die beiden Fraktionen in der Stadt und im Landkreis gemeinsam fest.
