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Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung der Stadtbibliothek für Kinder unter 18 Jahren ab dem 1. Januar 2008 kostenlos zu ermöglichen. Eine Änderung der Gebührensatzung ist vorzubereiten und dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft vorzulegen. Der Haushalts-planentwurf 2008 soll bereits diese bildungspolitische Maßnahme berücksichtigen.

Begründung

Im Zusammenhang mit der ersten Welle der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen hat die Stadt Göttingen 1993 in ihrer bis dahin kostenlosen Stadtbibliothek kostenpflichtige Leseausweise eingeführt. Die Einführung der Leseausweise hatte zu einem drastischen Rück-gang der Nutzer der Stadtbibliothek von bis dahin 23.000 auf nunmehr 13.000 geführt. Göt-tingen ist die einzige niedersächsische Großstadt, die in ihrer Stadtbibliothek aus Haushalts-erfordernissen Gebühren für Kinder und Jugendliche eingeführt hat. In allen anderen vergleichbaren niedersächsischen Bibliotheken ist die Nutzung für Kinder und Jugendliche kostenlos.

Die Bedeutung kindlicher Leseförderung ist unumstritten. Spätestens seit PISA sind die auffälligen Defizite unserer Kinder in der Lesekompetenz ein zentrales Handlungsfeld in der Bil-dungspolitik. Bücher und auch visuelle Medien sind in allen Entwicklungsphasen eines Kindes wichtige Begleiter.

„Bildungserfolg ist wesentlich und unmittelbar mit Lesekompetenz verknüpft. Deshalb ist die Leseförderung eine unserer wichtigsten Aufgaben. Noch immer gibt es zu viele Kinder und Jugendliche, die nur eine niedrige Kompetenzstufe des Lesens erreichen, die selten oder nie aus eigener Initiative lesen“, so der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann im September 2006.

Um dem Anspruch „Stadt die Wissen schafft“ gerecht zu werden, muss ein uneingeschränkter Zugang zu diesen Medien in der Stadtbibliothek Göttingen unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Familien möglich sein.

 Einstimmig – in den Kulturausschuss verwiesen



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