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Auch der Spareffekt ist fraglich


Mit der beabsichtigten Privatisierung der Landeskrankenhäuser (LKH) verabschiedet sich die Landesregierung nach Auffassung der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Göttingen aus ihrer sozialpolitischen Verantwortung gegenüber den Patienten und den Beschäftigten und belastet die kommunale Ebene mit den Folgewirkungen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses Dr. Klaus-Peter Hermann zeigte sich auch deshalb empört über die Verkaufsabsicht, weil noch im April Sozialministerin von der Leyen jede Verkaufsabsicht geleugnet hatte.

Von dem beabsichtigten Verkauf der landesweit zehn Kliniken sei die Region mit den Landeskrankenhäuser Göttingen und Tiefenbrunn besonders betroffen. Dr. Hermann: „Wenn es zum Abbau der 800 Arbeitsplätze kommt, hätte die Region einmal mehr die Folgen zu tragen.“ Überhaupt sei fraglich, ob ein privater Betreiber die bislang gewährleistete Patientenversorgung in vollem Umfang aufrecht erhalte. „Dabei geht es keineswegs nur um die Pflege und ärztliche Versorgung, sondern auch um die Sicherheit der Bevölkerung. Zum Kreis der LKH-Patienten gehören schließlich Straftäter, die man nicht in die Hände eines privaten Betreibers geben darf.“ Dieses sei schließlich auch rechtlich äußerst anfechtbar.

Dr. Hermann verwies zudem auf den Landesrechnungshof, der von der LKH-Privatisierung ausdrücklich abgeraten habe. Zudem habe sich zuletzt in Hamburg gezeigt, dass sich die von der niedersächsischen Landesregierung behauptete Ersparnis gar nicht einstellt. Aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ergebe sich darüber hinaus, dass ein privater Klinikbetreiber Anspruch auf öffentliche Investitionszuschüsse hätte, die zu 40 Prozent von der Stadt und dem Landkreis Göttingen zu tragen wären. Der SPD-Ratsherr, der auch Personalratsmitglied im Klinikum Göttingen ist: „Ohne Spareffekte ist die LKH-Privatisierung auch aus Sicht der Befürworter völlig nutzlos.“



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