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Gegen Privatisierung der Landeskrankenhäuser


Der Rat möge beschließen:

 

Der Rat der Stadt Göttingen unterstützt den Protest der Beschäftigten des Landeskrankenhauses Göttingen und in der Region gegen den Verkauf der zehn niedersächsischen Landeskrankenhäuser an private Träger.

 

Der Rat erklärt sich solidarisch mit den Mitarbeitern/innen und dem Personalrat des Landeskrankenhauses Göttingen und fordert von den politischen Entscheidungsträgern im Land Niedersachsen, die notwendige Finanzausstattung der Krankenhäuser in der Trägerschaft des Landes sicher zustellen und ihren Bestand in öffentlicher Trägerschaft zu gewährleisten.

 

Im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung der Menschen in der Region Göttingen, ist bei einer privatrechtlichen Veräußerung mit einer deutlichen Verschlechterung der sozialpsychiatrischen Leistungsangebote des Krankenhauses für seelisch Erkrankte zu rechnen. Der Rat der Stadt Göttingen fordert die Sicherung des hohen Qualitätsniveaus der Patientenversorgung durch das Landeskrankenhaus. Die heute vorbildliche sozialmedizinische Aufgabenwahrnehmung durch das LKH kann allerdings nur in öffentlicher Trägerschaft sichergestellt werden.

 

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, sich mit ganzer Kraft für den Erhalt des Landeskrankenhauses Göttingen in öffentlicher Trägerschaft einzusetzen.

 

Der Oberbürgermeister und die Landtagsabgeordneten werden gebeten, ihren Einfluss auf die Landesregierung auszuüben, damit das Landeskrankenhaus in Göttingen und die anderen Landeskrankenhäuser in Niedersachsen in öffentlicher Trägerschaft erhalten bleiben.

 

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Göttingen sieht eine Gefährdung darin, wenn im Bereich der Gesundheitsversorgung die öffentliche Daseinsfürsorge nicht mehr gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für die hoheitliche Aufgabe des Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus wie dem Landeskrankenhaus Göttingen. Die Einführung von rein marktwirtschaftlichen Mechanismen in den Krankenhäusern durch den Verkauf an privaten Interessenten wird vom Rat der Stadt kritisch betrachtet. Schließlich hat der Landesrechnungshof von einer Privatisierung dringend abgeraten und die Organisation der Landeskrankenhäuser in zwei Anstalten des öffentlichen Rechts angeregt.

 

Das Landeskrankenhaus Göttingen sichert heute eine innovative gemeindenahe und integrative sozialpsychiatrische Versorgung der Bevölkerung in Stadt und Landkreis Göttingen. Die Versorgung durch die Suchtambulanz oder der Tageskliniken, die Förderung der Angehörigenarbeit, die Angebote des Sozialzentrums, die vorbildliche Vernetzung im sozialpsychiatrischen Verbund mit anderen Kliniken, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Anlaufstellen sichert Göttingen mit Hilfe des Landeskrankenhauses eine Versorgung der psychisch Kranken auf hohem Qualitätsniveau. Ein privater Betreiber wird diese Leistungen voraussichtlich reduzieren, da sie nicht wirtschaftlich sind und z.T. nicht von anderen Kostenträgern finanziert werden. Die Folge wird ein Qualitätsverlust für die Göttinger Patienten sein und eine erhöhte finanzielle Belastung für den Haushalt von Stadt und Landkreis Göttingen, da die Kommunen nach SGB XII für die ambulante Versorgung zuständig sind.

 

Aber auch eine Überführung in die Rechtsform einer Stiftung öffentlichen Rechts oder einer Anstalt öffentlichen Rechts darf nicht dazu führen, dass versucht wird die finanziellen Schwierigkeiten durch aktive Tarifflucht, Tarifabsenkungen, Arbeitszeitverlängerungen und Stellenabbau einseitig zu Lasten der Beschäftigten zu beheben.

 

Die Beschäftigten in dem Niedersächsischen Landeskrankenhaus Göttingen sind Garanten für eine hochwertige psychiatrische Versorgung der Bevölkerung in der Region. Die psychiatrische Versorgung und die Beschäftigten dürfen nicht zur Geisel der systematisch herbeigeführten Finanzkrise der öffentlichen Hand werden.

 

Diese Resolution soll als Solidaritätsbekundung an die Mitarbeiter bzw. an den Personalrat des LKH Göttingen gesandt werden und der niedersächsischen Landesregierung, den Landtagsfraktion sowie der örtlichen Presse zur Kenntnis gebracht werden.



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