
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Die Durchsetzung eines LKW-Durchfahrtsverbotes für die Reinhäuser Landstraße zumindest während der Sanierungsphase zu prüfen.
2. Durch entsprechende Beschilderung an der A 7 und Hinweise an die Hersteller von Navigationssystemen und die Sender von Verkehrsnachrichten auf dieses LKW-Durchfahrtsverbot zu verweisen, dass LKW die Reinhäuser Landstraße nicht mehr als Umgehungsstrecke während Schließungen der A 7 nutzen.
Begründung
Die Reinhäuser Landstraße wird seit Beginn der Sanierungsarbeiten nicht mehr als offizielle Umleitungsstrecke der A 7 ausgewiesen, dennoch wird sie weiterhin verstärkt vor allen Dingen von Schwerlastverkehr genutzt. Dies passiert, weil diese Strecke inoffiziell bekannt ist und von Navigationssystemen als schnelle Umleitung angegeben wird. Die Folge ist, dass die Anwohnerinnen und Anwohner der Reinhäuser Landstraße neben Baulärm und Baustaub verstärkt durch Verkehr belastet werden.
Die aktuelle Sperrung der A 7 am 13. Mai 2008 bestätigte dies.
Ein LKW-Durchfahrtsverbot und frühzeitige Hinweise und Beschilderungen können Abhilfe schaffen, so dass die offizielle Umleitung genutzt wird.
