|  | Kein Kind ohne warme Mahlzeit |
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Für ein sozial gerechtes Göttingen
Der Rat möge beschließen:
Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, sich an den Kosten der Mittagsverpflegung zu beteiligen. In einem nächsten Schritt sollte das Land das Schulessen für alle Schülerinnen und Schüler in der Primar- und Sekundarstufe im Rahmen der Schulpflicht gesetzlich verankern.
Begründung
3500 Kinder in Göttingen, das ist jedes fünfte Kind, wachsen in Armut auf. Die Eltern leben von staatlichen Transfereinkommen. Eine mangelhafte und falsche Ernährung ist eine zusätzliche Bildungsbenachteiligung. Eine verpflichtende gesunde Mahlzeit als Gemeinschaftserlebnis in den Schulalltag eingebettet, unterstützt jedoch alle Schulkinder.
Eltern würden es begrüßen, wenn ihre Kinder bereits in der Schule ein warmes Mittagessen erhielten. Eine gemeinsame Mittagsmahlzeit aller Kinder ist aus gesundheitlichen, pädagogischen und sozialen Gründen notwendig.
In vielen Familien gibt es keine gemeinsame warme Mittagsmahlzeit, weil Eltern tagsüber arbeiten oder weil aus fehlender sozialer Kompetenz zu Hause nicht mehr gekocht und nur noch auf Fast-Food zurückgegriffen wird.
Verpflegung mit Qualität als Teil des Schulangebots ist eine bisher noch unterschätzte Chance für die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das soziale Miteinander aller Schüler und Lehrer und für die Herausbildung eines gesunden Lebensstils. Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (Berlin) unterstreicht, wie wichtig das gemeinsame Essen in den Schulen ist: „Viele Kinder kennen gar keine festen gemeinsamen Essenszeiten oder Gerichte mit Gemüse. Viele Kinder sind Analphabeten, was die Ernährung angeht. Sie wissen nicht einmal, aus welchen Komponenten eine Speise besteht.“
Noch besteht in Göttingen kein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen.
Die Schulen mit Ganztagsangebot und Mensen berichten, dass Kinder aus einkommensschwachen Haushalten jedoch aus finanziellen Gründen vom Mittagessen abgemeldet werden.
Andere Bundesländer haben bereits die Initiative ergriffen: Vorreiter sind Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. In Rheinland-Pfalz wurde ein Sozialfonds eingerichtet. Von einem Essen, das 2,50 € kostet, zahlen das Land und die Eltern je einen Euro, die Kommunen 50 Cent. In NRW trägt das Land erstmals in diesem Schuljahr 2007/08 ebenfalls über einen Fonds zwei Drittel der Kosten für die Schulmahlzeiten, ein Drittel steuern die Kommunen bei.
