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| 05.06.2008 - Halteverbot auf der Merkelstraße |
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Die Verwaltung wird beauftragt, das momentan ausgewiesene absolute Halteverbot in der Merkelstraße (östliche Seite im südlichen Abschnitt vor der Kreuzung Am Steinsgraben) aufzuheben und den Anwohnern wieder das Parken zu ermöglichen.
Begründung
Das absolute Halteverbot war während der Sanierung des Friedländer Weges eingerichtet worden, da die Merkelstraße zu dieser Zeit als Umleitungsstrecke genutzt wurde und der Verkehrsfluss nicht gemindert werden sollte. Mittlerweile ist der Friedländer Weg fertig gestellt. Wie bei der Einrichtung im Bausschuss zugesagt, kann das Halteverbot nun wieder aufgehoben werden. Auf der östlichen Seite parkende Fahrzeuge führen zudem zu einer Geschwindigkeitsreduzierung des Verkehrs in der Merkelstraße. Neben einer deutlichen Zunahme des Verkehrs in den vergangenen Jahren häufen sich die Überschreitungen der höchstzulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h massiv.

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