
Öffentliche Anfrage nach § 10 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwal-tungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechts-vorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen
Durch die Sanierung der Reinhäuser Landstraße, die bereits fast ein Jahr andauert, nehmen die Anwohner erhebliche Beeinträchtigungen auf sich. Baulärm, Dreck und Staub stehen seit Monaten für die Anwohner auf der Tagesordnung und werden geduldig ertragen.
Diese Geduld wird nun von Seiten der Verwaltung aufs Ärgste belastet, weil seit dem 17.11.2008 Nachtarbeiten stattfinden, bei denen ein Aggregat von 19.30 bis 5.00 Uhr morgens läuft und Lärm verursacht. Neben den Bauarbeiten am Tag haben die Anwoh-ner höchstens zwei bis drei Stunden Ruhephase am Tag.
Dies ist ein Unding, Anwohner, die viel ertragen und aushalten, sind zu recht verärgert.
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung:
1. Aus welchem Grund sind nun Nachtarbeiten erforderlich?
1. Was wiegt für die Verwaltung höher: der Anwohnerschutz oder die Einhaltung der Fer-tigstellungsfrist der Straßensanierung?
2. Können die Nachtarbeiten sofort gestoppt werden?
3. Sind die Nachtarbeiten aufgrund einer zeitlichen Verzögerung an anderer Stelle erforderlich?
4. Warum wurde die Anwohnerinformation erst am 18.11.2008 verteilt, obwohl die Nachtarbeiten bereits am 17.11.2008 begannen?
5. Warum wurde der Bauausschuss im Vorfeld nicht über die Nachtarbeiten informiert?
Antwort der Verwaltung
auf die Anfrage der/des
SPD-Ratsfraktion
für die Sitzung des
Ausschusses Bauen, Planen
und Grundstücke
am 20. November 2008
THEMA : Anwohnerschutz für die Reinhäuser Landstraße
Antwort erteilt : Herr Jütting
Die Anfrage der SPD kann wie folgt beantwortet antwortet:
1. Aufgrund der Tatsache, dass der Fertigstellungstermin für die Fahrbahnoberfläche und somit die Freigabe für den Straßenverkehr in beide Richtungen für den 02.12.2008 vom Fachbereich Hoch- Tiefbau festgelegt wurde, war es erforderlich, die noch notwendigen Sanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise am Regenwasserkanal in Nachtarbeit durchzuführen. Ein Arbeiten tagsüber würde zu Behinderungen der Bauarbeiten der Firma Bauer und somit zu Zeitverzögerungen führen, so dass der Deckenschlusstermin nicht gehalten werden könnte.
2. Im Rahmen der Sanierungsplanung war vorgesehen, den vorhandenen Regenwasserkanal mittels Roboter an den erkannten Schadstellen unterirdisch zu sanieren. Sollten während der kostengünstigen Roboterarbeiten Sanierungsprobleme auftreten, die eine offene Bauweise erforderlich machen, so kann dann noch entsprechend reagiert werden. Nach dem Deckenschluss ist es nicht mehr möglich, in offener Bauweise Punktsanierungen am Regenwasserkanal durchzuführen, und es würden somit Sanierungsmängel unter der neuen Oberfläche langfristig manifestiert. Selbstverständlich ist der Anwohnerschutz für die Verwaltung von großer Bedeutung. Gerne hätte die Stadtentwässerung Göttingen deshalb auch diese Arbeiten tagsüber durchgeführt, um unnötige Lärmbelästigungen für die Anwohner zu vermeiden und auch um die Sanierungskosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Doch die Fertigstellungsfrist der Straßensanierung noch in 2008 war in diesem Fall von besonderer Schwere.
3. Die restlichen Roboterarbeiten werden voraussichtlich am 21.11.2008 beendet sein. Sollten die Arbeiten unterbrochen werden müssen, wird der anvisierte Fertigstellungstermin 2008 nicht mehr möglich sein.
4. Ob es bei der Baumaßnahme an anderen Stellen zu Verzögerungen gekommen ist , kann von hier nicht gesagt werden.
5. Die Anwohnerinformation wurde erst am 18.11.2008 verteilt, da die ausführende Firma zunächst anderweitig gebunden war und auf unser Drängen hin prüfen musste, kurzfristig Kapazitäten frei zu machen. Ein schriftliches Reagieren unsererseits war dadurch erst am nächsten Tag möglich.
6. siehe Punkt 5.
