
Der Rat möge beschließen:
Dort, wo die Bürgerinnen und Bürger Göttingens bisher noch nicht durch Ortsräte vertreten sind, werden Ortsräte zu den kommenden Kommunalwahlen im Jahr 2006 eingeführt.
Die Hauptsatzung ist dementsprechend zu ändern.
Die Bereiche sind so zu schneiden, dass sich in vier bis fünf Ortsräten eine gleichmäßige Einwohnerzahl ergibt und vorhandene gewachsene Strukturen berücksichtigt werden.
Begründung:
- erfolgt mündlich
In der Ratssitzung am 16. Dezember 2005 wurde folgender gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei mehrheitlich beschlossen
Einführung von Ortsräten für ganz Göttingen – Demokratie für alle
Der Rat möge beschließen:
Der erste Satz aus dem vorliegenden Antrag der SPD Rasfraktion bleibt unverändert:
Dort, wo die Bürgerinnen und Bürger Göttingens bisher noch nicht durch Ortsräte vertreten sind, werden Ortsräte zu den kommenden Kommunalwahlen im Jahr 2006 eingeführt.
Der zweite und dritte Satz wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend eine Änderung der Hauptsatzung zu erarbeiten, die die Einführung von Ortsräten in den Stadtteilen
Göttingen-West (Wahlbezirke 301 - 307, 414 - 416),
Göttingen-Mitte (Wahlbezirke 401 - 403, 422, 510 - 521),
Göttingen-Ost (Wahlbezirke 105 - 113, 120),
Göttingen-Süd (Wahlbezirke 101 - 104, 201 - 206, 501 - 503) und
Göttingen-Leine (Wahlbezirke 504 - 509)
ermöglicht.
Folgender Passus wird dem Antrag hinzugefügt:
Die Abgrenzung der neuen Ortsratsgebiete (Ortschaften gemäß §55e NGO) und die Satzungsänderung werden auf einer Sondersitzung des öffentlich tagenden Ausschusses für Gleichstellung und Personal in der 2. KW 2006 diskutiert bevor über die notwendige Änderung der Hauptsatzung in der 3. KW 2006 im Rahmen einer Sondersitzung des Rates der Stadt Göttingen endgültig entschieden wird.
Zur Einbringungesrede von Dr. Klaus-Peter Hermann
