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SPD UND GRÜNE HALTEN AN ORTSRÄTEN FEST
Die Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen halten weiter an ihren Plänen fest, zur Kommunalwahl im September flächendeckend in Göttingen Ortsräte einzuführen. Das gaben Vertreter beider Fraktionen heute auf einer Pressekonferenz bekannt. Die Entscheidung des Innenministeriums, nach der der Ratsbeschluss zur Bildung neuer Ortschaften – der Grundlage für Ortsräte – rechtswidrig sei, sei noch nicht in Kraft getreten, sagte SPD-Fraktionschef Tom Wedrins. Das Ministerium wolle dem Rat noch Zeit für eine Stellungnahme geben. Auf der Sondersitzung des Rates am kommenden Freitag werde er deshalb darlegen, warum der Zuschnitt der neuen Ortschaften mit der Niedersächsischen Gemeindeordnung vereinbar sei. Diese sehe die Bildung von Ortschaften auch in Gebieten vor, die geographisch, wirtschaftlich oder sozial verflochten seien. Oberbürgermeister Jürgen Danielowski habe in seiner Darstellung lediglich auf historische Verflechtungen Rücksicht genommen. Das Innenministerium hatte den Zuschnitt der neuen Ortschaften auf Antrag Danielowskis in der vergangenen Woche für rechtswidrig erklärt, weil eine ausreichende Verflechtung der zusammengefassten Stadtteile nicht gegeben sei. SPD und Grüne haben noch bis zum 12. Mai Zeit, um das Ministerium von der Rechtskräftigkeit ihres Ratsbeschlusses zu überzeugen.
Stadtradio Göttingen 2 Mai 2006
NEUE ORTSRÄTE "RECHTSKONFORM"
SPD und Grüne: Rüge basiert auf „einseitige“ Angaben
Göttingen (us). SPD und Grüne im Rat der Stadt gehen nach wie vor davon aus, dass in Göttingen fünf zusätzliche Ortsteile mit eigenen Ortsräten gebildet werden können. Der vorläufige Einspruch des niedersächsischen Innenministeriums beruhe auf „einseitige Angaben“ von Oberbürgermeister Jürgen Danielowski (CDU), erklärten gestern Fraktionschef Tom Wedrins (SPD) und Ulrich Holefleisch (Grüne).
Am 18. Januar 2006 hatten SPD, Grüne und PDS mehrheitlich beschlossen, zur Kommunalwahl im September neben den bestehenden Gremien fünf zusätzliche Ortsräte zu bilden. Auf Intervention von Danielowski hatte das Ministerium diesen Beschluss aber zunächst als „rechtswidrig“ im Sinne der Niedersächsischen Gemeindeordnung eingestuft – und den Rat zur Stellungnahme aufgefordert. Begründung: Die Bereiche seien keine „engeren Gemeinschaften“, ihre Abgrenzungen „willkürlich gewählt“ und das Projekt für die finanzschwache Stadt zu teuer.
Dieser Gesetzesauslegung widersprechen SPD und Grüne: Die geplanten Ortsteile, in denen etwa die Hälfte der Göttinger wohnt, seien zwar nicht „historisch“ entstanden, aber durch ihre sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verflechtungen gewachsene Einheiten. Die Grenzen entsprächen den Wahlbezirken, deren Zuschnitte bisher von niemandem kritisiert worden seien. Und der finanzielle Aspekt dürfe bei der Umsetzung demokratischer Interessen – auch laut Grundgesetz – keine Rolle spielen.
Während einer Sondersitzung des Rates am Freitag ab 14 Uhr im Neuen Rathaus wollen SPD und Grüne für jeden neuen Ortsteil beweisen, dass Zuschnitte und Struktur den Vorgaben entsprechen. Und sie drängen dann auf eine schnelle Entscheidung des Ministeriums, damit der Wahlaufruf noch fristgerecht ausgehängt werden kann.
Göttinger Tageblatt 3. Mai 2006
