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Der Rat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Das Planungsleitbild Innenstadt der Stadt Göttingen von 1988 zeitnah zu überarbeiten. Dafür ist zu überprüfen, inwiefern und ob bisherige der Stadt vorliegende Daten aus den diversen in der Vergangenheit in Auftrag gegebenen Gutachten mit Innenstadtbezug genutzt werden können, um unnötige Kosten zu vermeiden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Überarbeitung erforderlichen Sachkosten und Personalkapazitäten zu ermitteln.

 

Begründung:

1. Das Planungsleitbild der Stadt Göttingen in der letzten und gültigen Fassung stammt aus dem Jahr 1988. Seit dem sind mehr als 17 Jahre vergangen, aktuelle Planungsvorhaben zahlreicher Projektentwickler und Investoren in der Stadt zeigen aber, dass eine "Richtschnur" einer gesunden und verträglichen Innenstadtentwicklung dringend erforderlich ist. Bei bloßen Einzelfallentscheidungen besteht die Gefahr, die Lebendigkeit der Innenstadt zu zerstören.

Grundlage für die Stadt Göttingen war und ist dabei, einen gesunden Mix aus Einzelhandel, Leben und Wohnen zu verfolgen. Um aber die auch vom Rat der Stadt Göttingen am 2. 12. 1988 beschlossenen Planungsziele für die Innenstadt weiter verfolgen zu können, muss das Leitbild mit aktuellen Zahlen überarbeitet werden. Allein schon das Planungsziel 1 "Vielschichtige Mischstruktur" ist dahingehend zu überprüfen, ob es überhaupt in den letzten Jahren eingehalten und weiter verfolgt worden ist, bzw. welche Maßnahmen für diesen Voraussetzungsfaktor einer lebendigen Innenstadt zu ergreifen sind.

 

Das in 17 Jahren seit der Verabschiedung der 21 Planungsziele durch den Rat der Stadt Göttingen viele Veränderungen stattgefunden haben, liegt auf der Hand.

Im Vorwort des Planungsleitbildes von 1988 heißt es u.a.: "Mit Hilfe des Leitbildes konnten alle Maßnahmen stets in den komplexen Zusammenhang mit anderen innerstädtischen Problemen gebracht werden. Einzelentscheidungen waren fundierter und abgesicherter; sie waren weniger der Gefahr ausgesetzt, nach tagespolitischen oder jeweiligen Interessensgesichtspunkten getroffen zu werden." Damit ist das Leitbild Richtschnur der Innenstadtentwicklung, um übergeordnete Interessen bei der Aufstellung von B- und F-Plänen nicht aus dem Blickfeld zu verlieren. Für den Erhalt der Mischstruktur wäre es dramatisch, wenn Einzelfallentscheidungen z. B. zu einem Rückgang der Innenstadtbewohner führten.

Zu 2.: Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte auf alle Gutachten und Daten, die der Stadt vorliegen, rückgegriffen werden. Eine zukünftige konsequente Weiterverfolgung des Planungsleitbildes ist durch einen dafür verantwortlichen Verwaltungsmitarbeiter gegeben. So war es in der Vergangenheit auch.

 

Beschluss 11. November 2005

angenommen (einstimmig)



SPD-Ratsfraktion Göttingen

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37083 Göttingen

 

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Fax 0551-400 2060

 

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