|  | Regionalplanung und -entwicklung |
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(gemeinsamer Antrag mit den Grünen)
I. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den anderen Trägern der Regionalplanung in Südniedersachsen Verhandlungen mit folgenden Zielen zu führen:
1. Bildung eines Zweckverband für Regionalplanung und –entwicklung gem. Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NkomZG). Der Zweckverband übernimmt die Rechtsverpflichtung des Regionalverbandes Südniedersachsen e. V.
2. Übertragung folgender Aufgaben an den Zweckverband ab 01. Januar 2007
- Träger der Regionalplanung im Rahmen des eigenen Wirkungskreises gemäß § 26 Abs. 2 Nds. Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) v. 18. Mai 2001 (Nds. GVBI. S. 301)
- Regionalentwicklung: Strategische Ausrichtung Südniedersachsens im Prozess der europäischen Integration sowie Sicherung und Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, (insbesondere Projektträgerschaft für regional bedeutsame Projekte, Vertretung der Gebietskörperschaften in Gremien und Arbeitszusammenhängen der „Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen von europäischer Bedeutung“, Beteiligung an Wettbewerben auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, Standortmarketing nach innen und außen, strategische Verzahnung zwischen Regionalentwicklung und regionaler Wirtschaftsförderung)
II. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Hauptverwaltungsbeamten der anderen Beteiligten einen Vorschlag für die Satzung sowie den Haushalts- und Stellenplan zu erarbeiten.
Begründung:
In § 9 Bundes-Raumordnungsgesetz wird die Regionalplanung als bundesgesetzlich vorgeschriebene Abstimmung „raumbedeutsamer Planungen“ definiert. In Niedersachsen wurde die Regionalplanung 1979 auf die Landkreise als „Aufgabe des eigenen Wirkungskreises“ übertragen. Nach § 26 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz Abs. 1 sind mit Ausnahme des ZGB und der Region Hannover Landkreise und kreisfreie Städte als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises Träger der Regionalplanung.
Die Zuordnung der Regionalplanung auf die Landkreisebene ist bundesweit einmalig geblieben. In allen anderen Flächenländern ist es bei der Zuständigkeit von speziellen Planungsregionen als „Verflechtungsbereiche von Oberzentren“ geblieben. In den 80-er Jahren war der kleinräumige Zuschnitt der Regionalplanung auf Landkreisebene wegen der Koordination mit den dort ebenfalls angesiedelten weiteren „Unteren“ staatlichen Behörden wie zum Beispiel Naturschutz-, Wasser-, Abfall-, Straßenverkehrs-behörde noch sinnvoll. Im Zuge der sich ständig verstärkenden Mobilität, der zunehmenden Verflechtung über die Kreisgrenzen hinweg bedarf es einer Neuorientierung.
Angesichts des demographischen Wandels, der in Südniedersachsen früher begonnen hat als in fast allen anderen Regionen der alten Bundesländer und der sich hier besonders stark auf alle kommunalpolitischen Handlungsfelder auswirkt, bedarf es in Südniedersachsen der Denk-, Planungs- und Hand-lungsweise in der Dimension des oberzentralen Verflechtungsbereiches als Wirtschafts- und Arbeitsmarktregion.
In Südniedersachsen sind die Landkreise Göttingen, Holzminden, Northeim und Osterode am Harz Ver-flechtungsbereich des Oberzentrums Göttingen. Auf Bundesebene wird hierbei von der Raumordnungsregion 24 Göttingen gesprochen. Auf der Grundlage der Planungsregionen der Länder – bis auf Nieder-sachsen – gibt es in Deutschland 97 Raumordnungsregionen.
Das Land Niedersachsen hat angekündigt, noch im Jahr 2005 Planungsabsichten für die Überarbeitung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) bekannt zu geben. Es ist damit zu rechen, dass dabei auch die Bedeutung interkommunaler Kooperationen hervorgehoben wird.
Im Rahmen des Regionalverbandes Südniedersachsen ist seit zehn Jahren der „Arbeitskreis Regionalentwicklung“ tätig, in dem die Regionalplaner/innen der Landkreise und der Stadt Göttingen auf Verwaltungsebene fachlich erfolgreich kooperieren. Zu den Ergebnissen dieser Arbeit zählen die im November 2004 verabschiedete regionale Einzelhandelskooperation und das Projekt „Modellregion Südniedersachsen.“
Diese erfolgreiche Zusammenarbeit soll nun mit dem Ziel weiter entwickelt werden, mehr Verbindlichkeit zu erzielen und die demokratische Legimitation der Zusammenarbeit zu stärken. In § 26 des seit 1994 gültigen Niedersächsischen Raumordnungsgesetz heißt es in Abs. 2: „Die Landkreise und kreisfreien Städte können die Aufgaben der Regionalplanung auch einem Zweckverband übertragen, wenn die Abgrenzung des Verbandsbereiches als Planungsraum dem Landesraumordnungsprogramm nicht widerspricht.“
Durch Kabinettsbeschluss vom 20. Juli 2004 hat das Land mit seiner Initiative „Modellregion Südniedersachsen“ dem Regionalverband Südniedersachsen eine „Entwicklungspartnerschaft“ angeboten. Die Arbeit an diesem Projekt hat im Januar 2005 begonnen. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die vier Landkreise, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und die Stadt Göttingen. Im Zentrum der Entwicklungspartnerschaft steht die Verbesserung der Kooperation vertikal und horizontal. Eine besondere Rolle spielt dabei auch die Regierungsvertretung Braunschweig, die nach Auflösung der Bezirksregierung zum Jahreswechsel die Funktion der Koordinierungsstelle zwischen staatlicher und regionaler Ebene übernommen hat.
Im Rahmen des Projektes „Modellregion Südniedersachsen“ soll die Region die für ihre nachhaltige Entwicklung bedeutsamen Ziele und Maßnahmen gemeinsam mit den zuständigen Landesressorts defi-nieren. In einer Zielvereinbarung sollen darauf die verfügbaren Fördermittel von EU, Bund und Land ausgerichtet werden. Dieser Ansatz, der weit in die neue, 2007 beginnende, EU-Förderperiode hinein-reicht, erfordert nicht nur eine administrative Kooperation, sondern in der weitergehenden Konsequenz vor allem auch eine politische Meinungsbildung und Schwerpunktsetzung. Eine gemeinsame Strukturentwicklung ist durch isolierte Beschlüsse von fünf Selbstverwaltungsorganen jedoch nur schwerlich zu erzielen.
Besondere Bedeutung bekommt die Gründung des Zweckverbandes auch im Zusammenhang mit der Bildung der Metropolregion „Hannover-Braunschweig-Göttingen von europäischer Bedeutung“ zu. Neben den großen Städten sowie Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen sollen bei der pro-jektorientierten Arbeit insbesondere Regionen tätig werden. Bislang arbeiten in den Gremien Vertreter der demokratisch legitmentierten „Region Hannover“, des Zweckverbandes Großraum Braunschweig und des „Regionalverbandes Südniedersachsen“ mit. Die Position Südniedersachsens auf dieser Kooperationsebene wird durch Überführung der Aufgaben des Regionalverbandes Südniedersachsen e. V. auf den Regionalverband Südniedersachsen als Zweckverband gestärkt.
Ergebnis: In den Bauausschuss überwiesen (einstimmig)
