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Reinigungsdienst in den Schulen


Nach Berichten im Schulausschuss beabsichtigt das Gebäude- und Immobilienmanagement, die Fremdvergabe-Quote bei der Schulreinigung erneut zu erhöhen.

 

Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung:

1. Wurde in der letzten Zeit die Zahl der Reinigungskräfte je Schule / Gebäude reduziert?

 

2. Sind alle Hausmeister bereit, die für sie vorgesehene Aufsichtsfunktion über die Reinigungskräfte zu übernehmen?

 

3. Welche Rückmeldungen über die Reinigungsqualität und den allgemeinen Sauberkeitszustand in den Schulen gibt es von den Schulen, Lehrer, Eltern und Schülern?

 

4. Inwiefern hat sich in den Gebäuden die Reinigungsfrequenz von Gebäudeteilen und Räumen reduziert?

 

5. Wie hoch sind die Kosten für die Stadt momentan für die Reinigung der Schulen?

 

5.1. Wie hoch wären die Kosten bei einer Fremdvergabe von 50%, 25% und bei keiner Fremdvergabe?

 

6. Wie viel städtisches Personal wird momentan für die Gebäudereinigung beschäftigt?

 

6.1. Wie viel städtisches Personal wird bei einer Fremdvergabe von 50%, 25% und bei keiner Fremdvergabe benötigt?

 

7. Können bei einer in den kommenden Jahren eintretenden Personalfluktuation der städtischen Reinigungskräfte ähnliche Leistungen erwartet werden wie bei dem von Dritten eingesetzten Personal?

 

8. Welche Leistungen sind momentan in einer Arbeitsstunde von den Reinigungskräften zu erwarten?

 

8.1. Wie werden diese Vorgaben ermittelt?

 

8.2. Welche Vergleichsdaten aus anderen Kommunen werden dazu herangezogen?

 

9. Kann eine mögliche Fremdvergabe der Reinigung an Dritte bei der Ausschreibung auch Mindestlöhne als Vergabekriterium berücksichtigen?

 

Antwort erteilt: Stadtbaurat Dienberg

 

Zu Frage 1

Nein. Die Optimierung der Eigenreinigung in den Schulen hat Mitte 2001 begonnen und wurde 2005 abgeschlossen. Von diesem Zeitpunkt an gab es keine planmäßige Reduzierung der Kräfte. Allerdings gab und gibt es vereinzelt in Schulen oder anderen Gebäuden noch leichte Stundenüberhänge, die bei anstehenden Personalwechsel abgebaut werden.

 

Zu Frage 2 

Diese Aufgabe gehört u.a. zu dem Aufgabenfeld eines Schulhausmeisters. Da an mehreren Standorten teilzeitbeschäftigte Hausmeister eingesetzt werden, kann im Rahmen der festgesetzten Arbeitszeit diese Aufgabe nicht immer am selben Tage übernommen werden. Eine Kontrolle findet dann erst am morgen des nächsten Tages statt.

 

Zu Frage 3 

Gelegentlich kommt es durch Schulleitungen, Schulelternrat oder auch vereinzelte Elternteile zu Beschwerden. Diesen Beschwerden wird unverzüglich nachgegangen. Sofern die Beschwerden berechtigt sind, werden sie kurzfristig abgestellt.

 

Zu Frage 4 

Die Reinigungsfrequenzen (Häufigkeit der Reinigung) haben sich zuletzt 1995 verändert. Seit 2001 gibt es eine Veränderung bei den Richtwerten (Reinigungsleistung pro Stunde)

Zu Frage 5 

Die Kosten für die Reinigung der Schulen beliefen sich 2006 auf ca. 2.307.000 Euro. Darin sind die Kosten für den Overhead, die in unregelmäßigen Abständen notwendigen Neuanschaffungen, die Abschreibungen und die Reparaturkosten nicht enthalten.

 

Zu Frage 5.1 

Die Kosten für die Schulreinigung würden betragen

- ohne Fremdreinigung ca. 2.490.000 Euro

- bei 25 % Fremdreinigung ca. 2.211.000 Euro

- bei 50 % Fremdreinigung ca. 1.890.000 Euro

Diese Angaben beziehen sich auf die aktuellen Tarife. Sobald alle städtischen Reinigungskräfte nach dem neuen TvöD bezahlt werden, sind die Unterschiede zur Fremdreinigung geringer.

 

Zu Frage 6 

Notwendiges städtisches Personal wären

ohne Fremdreinigung ca. 126 Kräfte,
bei 25 % Fremdreinigung ca. 95 Kräfte,
bei 50 % Fremdreinigung ca. 63 Kräfte,

bezogen auf die Schulen zuzüglich einem Aushilfspool von jeweils ca. 10 %.

Notwendiges städtisches Personal wären

ohne Fremdreinigung ca. 126 Kräfte,
bei 25 % Fremdreinigung ca. 95 Kräfte,
bei 50 % Fremdreinigung ca. 63 Kräfte,

bezogen auf die Schulen zuzüglich einem Aushilfspool von jeweils ca. 10 %.

 

Zu Frage 7

Die umgesetzte Optimierung der Eigenreinigung hat gezeigt, dass auch von städtischen Reinigungskräften grundsätzlich die Arbeitsleistung erbracht werden kann, wie sie durch den privaten Gebäudereiniger angeboten wird. Allerdings entsprechen die städtischen Richtwerte (Arbeitsleistung pro Stunde) nicht ganz den Richtwerten der privaten Dienstleister.

 

Zu Frage 8

Die Arbeitsleistung in qm gereinigter Fläche pro Stunde (Richtwert) wird nach Raumarten und Bodenbelägen differenziert. Pauschale Werte sind in diesem Bereich nicht aussagekräftig. Die einzelnen Richtwerte sind in der Tabelle am Schluss dieser Antwort aufgeführt.

 

Zu Frage 8.1

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement befasst sich mit grundsätzlichen Themen der Verwaltungen. Zum Thema „Reinigungsdienst“ wurde ein umfangreicher Bericht verfasst auch mit Aussagen zu den Reinigungsrichtwerten. Darüber hinaus kann die notwendige Arbeitszeit für einzelne Arbeitsabläufe gemessen werden. Aus den Ergebnissen können grundsätzlich Erkenntnisse gewonnen werden. Die letzten Zeitmessungen im Reinigungsdienst der Stadt Göttingen fanden 1982 statt.

Bei den aktuellen Richtwerten handelt es sich um die Ergebnisse der Ausschreibungen im Jahr 2001. Von 19 Angeboten wurden die Richtwerte von 17 Bietern ausgewertet. Ohne Berücksichtigung blieb hierbei der höchste und der niedrigste Richtwert. Aus den verbliebenen Werten wurde ein Durchschnittswert ermittelt.

 

Zu Frage 8.2

Vergleichsdaten aus anderen Kommunen werden nicht herangezogen. Die Vergleichbarkeit der Richtwerte ist nur bedingt gegeben. Die Einzelwerte können aus unterschiedlichen Gründen stark voneinander abweichen (Einsatz von Maschinen, Wischverfahren u.a.).

 

Zu Frage 9

Durch das neue Entsendegesetz, welches zum 01.07.2007 in Kraft getreten ist, wird die Zahlung des Tariflohns unumgänglich.

Richtwerte für die Reinigung von Schulen

Unterrichtsräume/Hartbelag 263qm

Unterrichtsräume/Teppich 268qm

Flure/Hartbelag 335qm

Flure/Teppich 356qm

Treppen/Hartbelag 208qm

Treppen/Teppich 208qm

Turnhallen/Hartbelag 324qm

Turnhallen/Teppich 324qm

Sanitärräume/Hartbelag 138qm

Sanitärräume/Teppich - kein Richtwert

Büros/Hartbelag 231qm

Büros/Teppich 235qm

Pausen- u. Mehrzweckhalle/Hartbelag 282qm

Pausen- u. Mehrzweckhalle/Teppich 334qm

Speiseräume/Hartbelag 210qm

Speisenräume/Teppich 260qm

sonstige Räume/Hartbelag 222qm

sonstige Räume/Teppich 225qm



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