|  | Erstellung eines Schulentwicklungsplanes |
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Der Schulausschuss möge dem Rat zum Beschluss empfehlen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen pädagogisch abgesicherten Schulentwicklungsplan zu erarbeiten. Dabei ist der verstärkte Wunsch nach Gesamtschulen zu berücksichtigen. In den Planungen ist die erhöhte Zahl an Schulabschlüssen an den berufsbildenden Schulen zu beachten.
Begründung
Angesichts der im Landkreis bereits erfolgten Umstrukturierungsentscheidungen und den daraus ersichtlichen Konsequenzen für die Stadt Göttingen ist die bisherige, rein demographische Darstellung der Schulentwicklung umzuschreiben. Dabei sind pädagogische Ziele zu berücksichtigen.
Die Orientierung am Elternwillen ist hierbei in den Vordergrund zu stellen, da sich der Trend zu höheren Bildungsangeboten fortsetzt, an denen die berufsbildenden Schulen zunehmend beteiligt sein werden. Das hat ein verändertes Schulformwahlverhalten zur Folge.
