|  | Wann nimmt das Land die Weststadt endlich in das Programm „Soziale Stadt“ auf? |
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Anfrage zum Bauausschuss 22. November 2007
Seit mehreren Jahren bemühen sich Politik und Verwaltung um Fördermittel für ein dringend erforderliches Sozial- und Bauprogramm in der Weststadt.
In diesem sozialen Brennpunkt besteht dringender Handlungsbedarf – dem Projekt „Soziale Stadt Grone“ muss endlich die „Soziale Stadt Weststadt“ folgen.
Bisher ist aber immer noch kein positives Signal der Landesregierung für eine Förderung zu verzeichnen, trotz umfangreicher Anträge, Gutachten und Gespräche.
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung und bitten um Antwort:
- Welche verschiedenen Anträge und nachfolgenden Stellungnahmen sind für eine Förderung „Soziale Stadt Weststadt“ bereits an das Land gestellt worden?
- Wie viele Wünsche der Landesregierung auf Nachbesserung und Überarbeitung hat es bisher gegeben? Was musste überarbeitet werden?
- Seit wann bemüht sich die Stadt Göttingen um eine Förderung?
- Welche Gespräche hat es zwischen der Stadtverwaltung und der Landesregierung gegeben?
- Welche Antworten und Reaktionen hat die Stadtverwaltung bisher von der Landesregierung erhalten?
Antwort der Verwaltung (Stadtbaurat Dienberg)
1. Für die geplante Sanierungsmaßnahme „westlich Maschmühlenweg“ wurde erstmals für das Jahr 2004 und weiterhin für die Folgejahre (bis 2008) jeweils eine „Anmeldung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch zur Aufnahme in der Förderprogramm“ für das Programm Soziale Stadt an das Nieders. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) gerichtet. Die darin enthaltene „Vorbereitende Untersuchung“ (VU) wurde laufend modifiziert, das Sanierungsgebiet mehrfach den Anregungen des MS und der damaligen Bezirksregierung angepasst.
2. Es wurden keine Nachbesserungen bzw. Überarbeitungen im Rahmen eines Bescheides zur Änderung sowohl hinsichtlich der VU als auch der Größe des Sanierungsgebietes mitgeteilt. Dennoch wurde bei beiden Ortsbesichtigungen aus Sicht des MS festgestellt, dass derzeit ein dringender städtebaulicher Handlungsbedarf offenbar nicht besteht. Die verschiedenen Hinweise wurden trotzdem durch Überarbeitungen eingearbeitet. Diese betreffen insbesondere die Abgrenzung des Sanierungsgebietes bzw. die sozialen Daten. Für die Anmeldung für 2008 wurde die VU grundsätzlich überarbeitet.
3. Die erste o.a. Anmeldung wurde im Jahr 2003 für das Jahr 2004 eingereicht.
4. Zwischen den Vertretern der Stadtverwaltung und der Landesregierung bzw. Bezirksregierung sind verschiedene Gespräche im Aug. 2003, März 2004 und Jan. 2006 im Sanierungsgebiet (u. a. bei Ortsbesichtigungen) und in Hannover und Braunschweig (Bezirksregierung und Regierungsvertretung) im Mai 2005 und April 2007 geführt worden. Außerdem hat es weitere Gespräche auf höherer Verwaltungsebene gegeben.
5. Bisher wurde durch das MS jeweils mitgeteilt, dass diese Sanierungsmaßnahme bei der Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms nicht berücksichtigt werden konnte (tlw. unter Hinzufügung „....da die festgestellten Missstände im Vergleich zu anderen zur Aufnahme angemeldeten Gebiete weniger gravierend sind.“)
